MeinungBerlinDie Wahl wird wiederholt - was sonst

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Kommentar von Jan Heidtmann

Lesezeit: 1 Min.

Die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin muss wiederholt werden. Nur so kann nach Ansicht des Verfassungsgerichts jeder Zweifel an der fehlerhaften Abstimmung ausgeräumt werden.
Die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin muss wiederholt werden. Nur so kann nach Ansicht des Verfassungsgerichts jeder Zweifel an der fehlerhaften Abstimmung ausgeräumt werden.
Jürgen Ritter/IMAGO

Die Pannen-Wahl zum Abgeordnetenhaus vom 26. September 2021 ist ungültig. Das Landesverfassungsgericht hat sich in seinem Urteil nicht beirren lassen. Zu Recht.

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Berlin ist ja bekanntermaßen immer für eine Überraschung gut. So gesehen hat das Verfassungsgericht des Landes enttäuscht - die Richter haben genau so geurteilt, wie sie es bereits im September angekündigt hatten: Die Berliner dürfen ihr Abgeordnetenhaus noch einmal wählen, dazu auch die Bezirksparlamente. Manch einer mag darin vielleicht eine Zumutung sehen. Doch dieses Urteil des Verfassungsgerichts wird der Demokratie guttun.

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