Berlin ist ja bekanntermaßen immer für eine Überraschung gut. So gesehen hat das Verfassungsgericht des Landes enttäuscht - die Richter haben genau so geurteilt, wie sie es bereits im September angekündigt hatten: Die Berliner dürfen ihr Abgeordnetenhaus noch einmal wählen, dazu auch die Bezirksparlamente. Manch einer mag darin vielleicht eine Zumutung sehen. Doch dieses Urteil des Verfassungsgerichts wird der Demokratie guttun.
Berlin:Die Wahl wird wiederholt - was sonst
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Die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin muss wiederholt werden. Nur so kann nach Ansicht des Verfassungsgerichts jeder Zweifel an der fehlerhaften Abstimmung ausgeräumt werden.
(Foto: Jürgen Ritter/IMAGO)Die Pannen-Wahl zum Abgeordnetenhaus vom 26. September 2021 ist ungültig. Das Landesverfassungsgericht hat sich in seinem Urteil nicht beirren lassen. Zu Recht.
Kommentar von Jan Heidtmann
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