In eigener Sache:Stellungnahme zu Berichten über die "Süddeutsche Zeitung"

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Das Foyer des Süddeutschen Verlags in München beim "Abend im Mai" der Süddeutschen Zeitung. (Foto: Johannes Simon)

Warum die SZ die Verletzung des Redaktionsgeheimnisses nicht einfach so hinnehmen will und nun die Vorwürfe von externer Seite prüfen lässt.

Von Chefredaktion, Redaktionsausschuss und Betriebsrat der Süddeutschen Zeitung

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) ist derzeit Gegenstand mehrerer Veröffentlichungen anderer Medien. Ausgehend von einem Bericht des Branchendienstes Medieninsider haben unter anderem Bild, die Berliner Zeitung, Focus und Spiegel berichtet, dass die SZ einen "Maulwurf" suche, also eine Person, die interne Informationen aus der SZ-Redaktion nach außen getragen habe. Dabei seien, so schreiben mehrere Medien, Mail-Postfächer und Telefonanschlüsse der Redakteurinnen und Redakteure umfangreich und auf Geheiß der Chefredaktion durchsucht worden. An diesem Vorgehen hätten SZ-Redakteurinnen und -Redakteure Kritik geäußert.

An dieser Stelle möchten wir den SZ-Leserinnen und -Lesern schildern, wie sich die Situation aus unserer Sicht darstellt.

Redakteurinnen und Redakteure der Süddeutschen Zeitung konferieren - wie bei anderen Tageszeitungen auch - mehrmals pro Woche, wobei sich die in München anwesenden Kolleginnen und Kollegen im Konferenzraum treffen, andere über Videokonferenz dazugeschaltet werden können. In diesen Konferenzen reden wir über Themen, Geschichten, Personalia, Einschätzungen zur politischen Lage, geplante Recherchen und vieles mehr. Es ist ein nichtöffentlicher, geschützter Rahmen, in dem dieser Austausch stattfindet. Was dort gesprochen wird, unterliegt dem Redaktionsgeheimnis.

In der Redaktionskonferenz am 20. Dezember 2023 haben wir über unsere journalistischen Standards diskutiert, nachdem in einer Veröffentlichung des Branchendienstes Medieninsider der stellvertretenden SZ-Chefredakteurin Alexandra Föderl-Schmid vorgeworfen worden war, nicht korrekt mit Quellen umgegangen zu sein.

Das Redaktionsgeheimnis gewährt Redaktionen einen weitreichenden Schutz vor dem Zugriff von außen

Verlauf und Inhalt dieser Redaktionskonferenz wurden tags darauf wiederum in diesem Branchendienst ausführlich wiedergegeben. Die Detailgenauigkeit und Fülle von Zitaten begründeten den Verdacht, dass offenbar die gesamte Konferenz abgehört bzw. womöglich gar aufgenommen und im Wortlaut an Dritte weitergegeben worden war. Wäre das so passiert, so handelte es sich nicht nur um einen Vertrauensbruch gegenüber den eigenen Kolleginnen und Kollegen, sondern möglicherweise sogar um eine Straftat nach Paragraf 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). Um eine Verletzung des Redaktionsgeheimnisses handelt es sich in jedem Fall.

Das Redaktionsgeheimnis gewährt Redaktionen einen weitreichenden Schutz vor dem Zugriff von außen. So dürfen Journalisten in der Regel nicht von staatlichen Institutionen abgehört werden, Redaktionsräume sind vor Durchsuchungsmaßnahmen geschützt, Journalistinnen und Journalisten haben vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht für den Fall, dass ihre Aussage eine Quelle gefährden würde. All das - wie eben auch die Gewissheit, dass eine vertrauliche Redaktionsbesprechung nicht protokolliert und an Dritte weitergegeben wird - dient dem Schutz von Informanten, der Unabhängigkeit der Redaktion und damit letztlich der Freiheit der Presse.

Für Chefredaktion, Betriebsrat und Redaktionsausschuss kam es dennoch nicht infrage, Strafanzeige zu erstatten. Das hätte bedeutet, dass Polizei und Staatsanwaltschaft Zugriff auf Daten der Redaktion erhalten hätten. Chefredaktion, Betriebsrat und Redaktionsausschuss - ein von der Redaktion gewähltes Vertrauensgremium, das die Interessen der Redaktion vertritt und die Chefredaktion berät - sind jedoch der einhelligen Auffassung, dass die mutmaßliche Aufzeichnung und Weitergabe einer gesamten Redaktionskonferenz nicht hinnehmbar ist. Daher sollte der Versuch unternommen werden festzustellen, wie die Informationen aus der Redaktionskonferenz gelangen konnten - und möglicherweise auch durch wen.

Überprüfung des Datenverkehrs erfolgte auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung

Wie bei anderen Unternehmen auch gibt es für diesen Fall bei der SZ Regeln, wie vorzugehen ist, unter anderem eine konzernweite Betriebsvereinbarung, die bereits seit 2002 gültig ist und in solchen Fällen zwingend befolgt werden muss. Diesen Regeln folgend, entschied die Chefredaktion, im Einvernehmen mit dem Betriebsrat, überprüfen zu lassen, ob es Datenverkehr zwischen den IP-Adressen der Redaktion und des Branchendienstes gegeben habe. Diese Überprüfung erbrachte kein Ergebnis, weitergehende Maßnahmen erfolgten nicht. Der Redaktionsausschuss war an dieser Überprüfung nicht beteiligt, wurde aber von Chefredaktion und Betriebsrat im Nachhinein über das Vorgehen informiert.

Die gesamte Redaktion wiederum erfuhr in einer vom Ausschuss einberufenen und veranstalteten Redaktionsvollversammlung am 30. Januar von dem Vorgang. Dort wurden Fragen zu der Überprüfung gestellt, die der Betriebsrat beantwortete. Die Redaktionsvollversammlung ist wie die Redaktionskonferenz ein absolut vertraulicher Rahmen für den Austausch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu allen internen Themen. Erneut wurden aber auch aus dieser Versammlung vertrauliche Informationen, zum Teil im Wortlaut, nach außen gegeben.

Diese wurden von mehreren Medien aufgegriffen und teils falsch wiedergegeben. So wurde etwa behauptet, bei der SZ seien E-Mail-Postfächer von Journalisten durchsucht oder Telefonate abgehört worden. Das trifft nicht zu. Auch erfolgte kein Zugriff Dritter auf Laptops, Handys, Tablets von SZ-Journalisten oder auf Chats oder Nachrichten-Apps. Die automatisierte Überprüfung beschränkte sich auf den Datenverkehr zwischen IP-Adressen der Redaktion und dem Branchendienst und auf mögliche technische Hinweise auf Ton- oder Videomitschnitte von der "geleakten" Redaktionskonferenz vom 20. Dezember 2023.

Das Abhören einer Redaktionskonferenz bzw. die Weitergabe des Wortlauts dieser Konferenz nach außen ist ein Angriff auf das Redaktionsgeheimnis, den wir nicht tolerieren können. Viele Redakteurinnen und Redakteure sehen das Redaktionsgeheimnis und die Unternehmenskultur durch die wiederholte Aufzeichnung ganzer interner Konferenzen bedroht, auch darüber wurde in der Vollversammlung offen geredet.

Vorwürfe werden extern geprüft

Redaktionsausschuss, Betriebsrat und Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung sind sich daher einig darin, dass die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses für unsere Arbeit unabdingbar ist. Zusammen werden wir auch künftig mit aller Kraft den investigativen Journalismus betreiben, für den die SZ seit Langem steht, und für die Verteidigung des Qualitätsjournalismus einstehen.

Mit der Prüfung der Vorwürfe gegen Alexandra Föderl-Schmid hat die SZ am 5. Februar 2024 eine externe Kommission beauftragt. Zudem hat Föderl-Schmid am selben Tag die Universität Salzburg gebeten, ihre Dissertation zu prüfen. Grund dafür ist, dass der Salzburger Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber nach eigener Darstellung "Plagiatsfragmente" in der Dissertation festgestellt hat, die Föderl-Schmid dort 1996 eingereicht hatte. Bis zum Abschluss dieser Prüfungen wird sich Föderl-Schmid aus dem operativen Tagesgeschäft der SZ zurückziehen.

Hinweis: Die ursprüngliche Version dieses Artikels wurde ergänzt um den Hinweis, dass eine externe Prüfung der Vorwürfe in Auftrag gegeben wurde.

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In eigener Sache
:SZ-Chefredaktion bedauert Umgang mit internem Leak

Es war nicht verhältnismäßig, mithilfe technischer Mittel nach demjenigen zu suchen, der den Inhalt einer mitgeschnittenen oder abgehörten Redaktionskonferenz nach außen gegeben hat.

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