Rundfunkbeitrag:Beitrag oder Beihilfe?

Die Frage, ob die Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland mit dem Europarecht vereinbar ist, hat Gerichte schon häufiger beschäftigt. Nun hat sich ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes erneut mit der Frage befasst.

Die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Deutschland verstößt nach Ansicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofes nicht gegen EU-Recht. Sie stelle keine rechtswidrige staatliche Beihilfe dar, befand der zuständige Generalanwalt in einem am Mittwoch veröffentlichten Gutachten, was der Wertung entspricht, die auch für die bis 2012 geltende Rundfunkgebühr galt. Das Gutachten ist für das Gericht nicht bindend, häufig folgt es seiner Argumentation jedoch. Das Landgericht Tübingen hatte den EuGH angerufen, nachdem Beitragszahler gegen die Erhebung des Beitrags geklagt hatten.

© SZ vom 27.09.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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