Es geht um eine Sequenz von 96 Sekunden Dauer, ein Ausschnitt aus dem RTL-Dschungelcamp, über den an diesem Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Hannover verhandelt wurde. Michael-Rainer Ufer, der Vorsitzende der Kammer, hat entschieden, dass dieser Ausschnitt unzulässig sei und unvereinbar mit dem Rundfunkstaatsvertrag.
Richter Ufer geht es allerdings nicht um eine generell Dschungelcamp-Kritik, der Rundfunkstaatsvertrag schützt nicht vor gähender Langeweile und davor, dass sich C-Promiente vor aller Augen lächerlich machen. Er schützt lediglich vor übermäßiger Produktplatzierung, auch Schleichwerbung genannt.
Die sei in dem vorliegenden Fall zu dominant gewesen. In dem Ausschnitt wurde ein Keksriegel des Herstellers Bahlsen sehr auffällig hervorgehoben. Der Richter sah darin "eine übertriebene verbale Lobpreisung".

RTL-Dschungelcamp:Dschungelkönig Menderes Bağcı: Aus Schmerz geboren
Menderes Bağcı wurde bekannt, weil er sich im Fernsehen von Dieter Bohlen demütigen ließ. Irgendwann verlieh ihm RTL dafür Kultstatus - besser machte es das nicht.
Bei dem Streit ging es um die achte Staffel der Sendung "Ich bin ein Star, holt mich hier raus", die im Januar 2014 ausgestrahlt wurde. In den fraglichen Sekunden äußerten sich die Kandidaten im Camp zeitversetzt aus einer Interviewkabine heraus zu den Riegeln, die sie als Belohnung erhalten hatten. Das hatte die für RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) beanstandet. Gegen den Rüffel zog der Kölner Privatsender vor Gericht.
Produktplatzierungen sind laut Rundfunkstaatsvertrag zwar generell verboten, jedoch sind unter Auflagen Ausnahmen möglich. Eine davon lautet, dass das Produkt "nicht zu stark herausgestellt werden" darf.