
Er dachte sich nichts Böses - und fand sich als Witzfigur wieder. So könnte man den Fall von Herbert P. zusammenfassen, über den die österreichische Zeitung Kurier berichtet. Im November 2010 habe er eigentlich nur seinen Malediven-Aufenthalt genossen, doch nach der Rückkehr wurde er plötzlich permanent ausgelacht. Was war passiert?
"Deutschland sucht den Superstar" hatte zeitgleich zum Urlaub des Österreichers auf den Malediven am Strand gefilmt. Auf die Bildschirme brachte RTL dann nicht nur die eigentlichen Casting-Szenen, sondern auch einen Einspieler, der den Österreicher zeigte.
Der Kommentar: "Und jetzt, grausam, gefährlich, gefräßig - das Monster aus der Tiefe". Während man den (nur rudimentär mit einem Augenbalken anonymisierten) Herbert P. aus den Wellen steigen sag, so beschreibt der Kurier, kommentierte eine Stimme: "Es ist unberechenbar, jetzt geht es an Land".
Das - zusammen mit hämischen Kommentaren der Jury-Mitglieder Dieter Bohlen und Fernanda Brandao - war offenbar zu viel für den Gezeigten. Zunächst, so der Kurier, habe der Sender RTL freiwillig 9000 Euro Entschädigung angeboten. Doch das sei Herbert P. nicht genug gewesen - er klage nun vor dem Landesgericht Korneuburg auf weitere 21.000 Euro Schmerzensgeld - als Wiedergutmachung für die unzähligen Witze und Sprüche, die er sich seit der Sendung habe anhören müssen.
Wie Express.de berichtet, erklärte RTL-Sprecherin Anke Eickmeyer zu dem Fall auf Anfrage: "Es ist eine Klage weiterhin anhängig und wir äußern uns nicht zu laufenden Verfahren."
Der Österreicher, der zum "Monster" gemacht wurde, ist derzeit nicht der Einzige, der gegen Methoden von TV-Shows vor Gericht zieht. Ende Juli hatte das Berliner Landgericht im Fall einer Folge der RTL 2-Sendung "Frauentausch" einer Unterlassungsklage gegen die Produktionsfirma Constantin Entertainment (München) stattgegeben. Die Klägerin hatte sich gegen die extreme Nachbearbeitung ihrer Doku-Soap gewehrt. Sie hatte mit ihrer Familie in einer Folge von "Frauentausch" mitgewirkt, die Anfang 2008 bei RTL2 ausgestrahlt wurde. Dieses Urteil könnte für Produzenten von Doku-Soaps grundsätzliche Bedeutung haben.