Prozess:Springer scheitert vor europäischem Gericht

Das deutsche Verbot eines in der "Bild" gedruckten Fotos des damals inhaftierten Moderators Jörg Kachelmann war laut Urteil rechtens.

Im Streit um die Veröffentlichung eines Fotos von Wettermoderator Jörg Kachelmann ist der Medienkonzern Axel Springer mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Straßburger Richter wiesen diese am Donnerstag als unzulässig zurück. Hintergrund ist ein Foto, das 2010 in der Bild gedruckt worden war und das Kachelmann mit nacktem Oberkörper im Gefängnis zeigte. Deutsche Gerichte verboten Bild später, das Foto erneut zu veröffentlichen. Zudem musste Springer Kachelmann einen Teil der Verfahrenskosten im dreistelligen Eurobereich erstatten. Das Medienunternehmen sieht sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Dem widersprachen die Richter nun: Die deutschen Gerichte hätten das Recht auf freie Meinungsäußerung richtig gegen das Recht Kachelmanns auf Privatsphäre abgewogen. Zwar sei das Foto nicht an sich entwürdigend, aber Kachelmann habe im Gefängnis nicht damit rechnen können, fotografiert zu werden. Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Wegen der Berichterstattung über den Prozess wurde Springer in anderen Verfahren zu Schmerzensgeldzahlungen von mehreren Hunderttausend Euro verurteilt. Dagegen legte Springer Verfassungsbeschwerden ein, über die laut Verlag noch nicht entschieden ist.

© SZ vom 11.01.2019 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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