Regierung:Ministerien: Rund 93.000 Euro als Honorare an Journalisten

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Reiner Haseloff (M), Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt steht mit seinen Ministern vor der Staatskanzlei. (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Sachsen-Anhalts Ministerien haben in den vergangenen Jahren beispielsweise für Moderationsaufträge Tausende Euro als Honorare an Journalisten gezahlt. Einen Konflikt mit der eigentlichen Kontrollfunktion der Journalisten sieht die Staatskanzlei nicht.

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Magdeburg (dpa/sa) - Von 2018 bis einschließlich 2022 haben Sachsen-Anhalts Ministerien und die Staatskanzlei rund 93.000 Euro als Honorare an Journalisten gezahlt. Das geht aus einer Anfrage der Deutschen Presse-Agentur an die Staatskanzlei hervor. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle hätten die Journalisten „Moderationen von Veranstaltungen verschiedener Art übernommen“, erklärte eine Sprecherin der Staatskanzlei. Auch redaktionelle Arbeiten zum Beispiel für Print-Produkte seien dabei gewesen.

Mit wie vielen Journalisten Honorarverträge geschlossen wurden, ließe sich auf Grundlage der vorliegenden Daten nicht beantworten, führte die Sprecherin aus. Die Ministerien hätten anonymisiert geantwortet. Ob einzelne Journalisten von mehreren Ministerien beauftragt wurden, sei daher nicht festzustellen. Eine Auflistung der Staatskanzlei weist in den fünf Jahren rund 67 Honoraraufträge aus. Gemessen an der gezahlten Summe ergibt sich daraus ein durchschnittliches Honorar von rund 1390 Euro. Der teuerste Einzelposten war demnach ein Auftrag des Verkehrsministerium von 2021. Damals sei einem freien Journalisten oder einer freien Journalistin für eine Leistung im Print-Bereich ein Honorar von rund 7800 Euro gezahlt worden. Andere Aufträge wurden nur mit rund 500 Euro vergütet.

Eine Zuordnung der Journalisten zu bestimmten Medienhäusern sei nicht immer einfach, betonte die Sprecherin der Staatskanzlei. „Bei Vertragsschluss wird nicht abgefragt, in welchem Beschäftigungsverhältnissen, ob fest oder frei, die Auftragnehmer zum Beispiel zu Sendern oder Verlagshäusern stehen oder ob sie hauptberuflich journalistisch tätig sind“, führte sie aus.

Einen Interessenskonflikt sieht die Staatskanzlei ob der Aufträge für die Journalisten nicht. „Die Auftragspraxis der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur und der Ministerien der Landesregierung steht dabei nicht in Konflikt mit der Bedeutung journalistischer Arbeit als Kontrollinstanz staatlichen Handelns“, schrieb die Sprecherin. Es werde keine staatliche Einflussnahme auf die journalistische Arbeit der Journalisten ausgeübt, noch werde deren Unabhängigkeit in Frage gestellt.

Aktuell liegt laut Staatskanzlei eine Kleine Anfrage der AfD zum gleichen Themenkreis vor, hier werde jedoch auch nach nachgeordneten Behörden gefragt.

Mehrere Medien hatten zuletzt öffentlichen Auftritte der Fernsehmoderatorin Linda Zervakis (47) für die Bundesregierung thematisiert. Dabei wurde auch ihre journalistische Unabhängigkeit in Frage gestellt. Zervakis sagte, sie habe sich zu keiner Zeit „von irgendeiner Seite vereinnahmen lassen“. Linda Zervakis hatte für die Bundesregierung die Veranstaltungen „Deutschland. Einwanderungsland - der Dialog für Teilhaber und Respekt“, „Deutscher Integrationspreis 2018“, „Deutscher Integrationspreis 2019“ und „Deutscher Integrationspreis 2020“ moderiert. Für einen Auftritt auf der re:publica, bei dem sie Bundeskanzler Scholz interviewt hatte, wurde laut Bundespresseamt eine Kostenpauschale von 1130,50 Euro vereinbart.

© dpa-infocom, dpa:230324-99-69587/2

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