Öffentlich-Rechtliche:Freier senden

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Carsten Brosda (SPD), Senator für Kultur und Medien in Hamburg. (Foto: Christian Charisius/picture alliance/dpa/dpa/Pool)

Weniger Gesetze, mehr Debatten: Wie der Hamburger Senator Carsten Brosda sich den Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig vorstellt.

Von Claudia Tieschky

Was ist die gesetzliche Aufgabe von ARD, ZDF und Deutschlandradio? Derzeit steht das detailliert in den Mediengesetzen, die auch vorgeben, welche TV- und Radiosender welchen Programmauftrag zu erfüllen haben. Carsten Brosda von der SPD, in Hamburg Senator für Kultur und Medien, kann sich in der Debatte um den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorstellen, den Sendeanstalten mehr Autonomie zu geben.

Bei einem Colloquium des Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik sagte Brosda an diesem Montag, die Logik einer Beauftragung einzelner Programme sei inzwischen überholt. Sie hänge historisch mit der einstigen Knappheit von analogen Sendefrequenzen zusammen, die es nicht mehr gibt. "Es geht eigentlich um eine Abstraktion des Auftrages weg von der Beauftragung konkreter Sender, weg von der Beauftragung konkreter einzelner Programmstrukturen, hin zur Beauftragung der Produktion eines Programmvolumens einer bestimmten Qualität." Wie diese Inhalte dann alle Gruppen der Gesellschaft erreichen - über Mediatheken, lineares Programm oder Social Media -, wüssten die Menschen in den Sendern ohnehin besser, als es Politiker gesetzlich vorschreiben könnten.

Die These: Gesetze regeln zu viel im Detail, weil das große Ganze nicht ausdiskutiert ist

Die Gesellschaft müsse ihre Vorstellung darüber schärfen, was sie vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwarte, sagte Brosda, gleichzeitig müsse die Autonomie der Sender geschärft werden, wie sie den Auftrag erfüllen. Derzeit wisse die Gesellschaft nicht genau, was sie von den Sendern eigentlich wolle, "deswegen regeln wir unglaublich viel im Detail". Jene Autonomie, die die Sender bräuchten, um effizienter und preiswerter zu werden, werde dadurch aber gerade nicht ermöglicht.

Im Dezember hat Sachsen-Anhalt die geplante Beitragserhöhung blockiert, dagegen klagen die Sender vor dem Bundesverfassungsgericht. In der Wartezeit auf das Urteil ist das Feld nun für Reformdebatten offen. Dabei sind mehrere Stoßrichtungen erkennbar. Eine zielt auf Kostensenken durch Strukturmaßnahmen. In diese Richtung ging etwa das SWR-Angebot, der kleine und finanziell prekäre Saarländische Rundfunk könne stärker am Südwestsender andocken, was der SR umgehend ablehnte. Eine andere Idee gilt den föderalen Entscheidungsprozessen in der Medienpolitik, bei denen die fehlende Zustimmung eines einzigen Landtags einen Staatsvertrag blockieren kann; dafür könnte, so die Überlegungen, künftig die Mehrheitsentscheidung der Länder genügen. In diese Richtung hatte sich unter anderem der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow geäußert.

Das bisherige Verfahren? "Auch für die Parlamente am Ende entwürdigend"

Ein weiterer Ansatzpunkt, seit vielen Jahren debattiert und ein Klassiker in der Reformdebatte um ARD, ZDF und Dradio, gilt der Änderung des gesetzlichen Auftrags. Vor knapp zwei Jahren war im Kreis der Länder die Initiative für ein Modell ins Leere gelaufen, das den Sendern mehr Autonomie gewährt und parallel eine teilweise automatische Steigerung des Rundfunkbeitrags nach Index beschlossen hätte. Damals hatte vor allem die FDP Vorbehalte. Die jetzige Beitragsermittlung kommt durch die unabhängige Sachverständigenkommission KEF zu Stande, sie prüft die Finanzwünsche der Sender auf vier Jahre im Voraus nach den Kritierien von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und schlägt in der Regel alle vier Jahre eine neue Beitragshöhe vor. Von ihrem Votum können die Länder nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur in wenigen Ausnahmefällen abweichen, obwohl die Landtage formal gefragt werden müssen.

Hamburg gehörte stets zu den Freunden einer Index-Lösung. Nach dem Brosda'schen Modell würde die KEF nach einem Zeitraum mit automatischer Erhöhung prüfen, ob die Mittel reichen, und die Landtage würden diskutieren, ob der Auftrag erfüllt wäre, wie er erklärte. "Das wäre viel, viel besser als diese Scharade aufzuführen, dass im Prinzip die Ministerpräsidenten sich auf etwas einigen und es vollkommen klar sein muss für die Landtage, dass sie danach zuzustimmen haben - oder wir systemische Großkrisen haben. Was auch für die Parlamente am Ende entwürdigend ist."

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