Der Presserat rügt Bild.de für die Veröffentlichung von Sequenzen aus dem Video, das der Attentäter während seines Anschlags auf die Synagoge von Halle live ins Netz übertragen hatte. Das teilt das Gremium mit.
Die Redaktion von Bild.de habe damit gegen Richtlinie 11.2 des Pressekodex verstoßen, wonach die Presse sich nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen dürfe. Weil sie das Video, das der Täter mit einer Helmkamera aufgenommen hatte, in chronologischer Reihenfolge zeigte, habe die Redaktion die "Dramaturgie des Täters" übernommen. Diese Darstellung, bei der die Zuschauer die Tat aus der Perspektive des Täters sahen, bediene vorwiegend Sensationsinteressen, die über das öffentliche Interesse hinausgehen.
Eine Beschwerde, dass bereits die Veröffentlichung eines Fotos und die namentliche Erwähnung des Täters presseethisch nicht in Ordnung sei, wurde als unbegründet zurückgewiesen. Laut Presserat habe in diesem Fall ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Person und den Beweggründen bestanden.