Welt-Aids-Tag:Muss der Chef das wissen?

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Einer der Themenschwerpunkte beim Welt-Aids-Tag ist "HIV und Arbeit". Wie viele HIV-infizierte Arbeitnehmer gibt es in Deutschland? Muss der Chef Bescheid wissen? Und: Kann man sich am Arbeitsplatz anstecken? Die Fakten.

Wie viele HIV-infizierte Arbeitnehmer gibt es in Deutschland?

Aids-Banner vor dem Sitz der Weltgesundheitsorganisation in Manila. Der Welt-Aids-Tag dreht sich dieses Jahr unter anderem um das Thema "HIV und Arbeit". (Foto: AFP)

Etwa zwei Drittel der rund 70.000 Menschen in Deutschland, die mit HIV oder Aids leben, sind nach Angaben der Deutschen Aidshilfe berufstätig. Das bedeutet, dass einer von 1000 Beschäftigten in der Bundesrepublik HIV-positiv ist. Die meisten sind dank der zur Verfügung stehenden Medikamente in ihrer Leistungsfähigkeit so gut wie nicht eingeschränkt. Über Stigmatisierung am Arbeitsplatz klagen jedoch immer noch viele. Die Aidshilfe geht deshalb davon aus, dass zahlreiche Betroffene ihre Erkrankung beziehungsweise Infektion vor dem Chef und den Kollegen verschweigen.

Gibt es eine Informationspflicht bei einer HIV-Infektion?

Grundsätzlich muss ein Beschäftigter den Arbeitgeber nicht über eine HIV-Infektion informieren. Dies gilt auch bei einer Neueinstellung. Entsprechende Fragen des Arbeitgebers sind nicht erlaubt. Anders kann es sein, wenn jemand bereits an Aids erkrankt und deshalb als schwerbehindert eingestuft worden ist: Die Frage nach einer Schwerbehinderung beim Vorstellungsgespräch wird nach der gängigen Rechtsprechung als zulässig betrachtet. Ein HIV-Test bei einer Einstellungsuntersuchung muss in der Regel auf freiwilliger Basis erfolgen. Anders sieht es aber zum Beispiel aus, wenn der Betroffene für einen Auslandseinsatz vorgesehen ist: Es gibt Länder wie China oder Russland, die bei der Einreise zu einem Langzeitaufenthalt einen negativen HIV-Test verlangen.

Wo dürfen HIV-Infizierte arbeiten?

Es gibt keine gesonderten gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf HIV-infizierte Arbeitnehmer, außer im Bereich der Luftfahrt: Piloten düfen nicht HIV-infiziert sein. Grundsätzlich keine Restriktionen gibt es bei Tätigkeiten in der Gastronomie oder der Pflege. Eine Kündigung wegen einer HIV-Infektion ist nicht rechtmäßig, auch wenn Kollegen des Betroffenen dies verlangen. Organisationen wie die Aidshilfe oder die Aids-Aufklärung weisen daraufhin, dass Mobbing oder das Zurückweisen des mit dem Aids-Virus infizierten Mitarbeiters häufig auf mangelnde Information über Ansteckungswege zurückzuführen sind.

Kann man sich während der Arbeit mit dem HI-Virus anstecken?

Eine Übertragung im Arbeitsalltag ist so gut wie unmöglich, erklärt die Aidshilfe, weder über gemeinsam benutzte Waschräume und Toiletten noch Geschirr oder Lebensmittel. Menschen in gefährdeten Berufen, vor allem im Gesundheitswesen, die mit Blut, Sperma oder anderen Körperflüssigkeiten möglicherweise HIV-infizierter Menschen in Berührung kommen könnten, sollten ohnehin strikte Hygienemaßnahmen beachten. Die meisten HIV-Neuinfektionen in Deutschland gehen nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts nach wie vor auf homosexuelle Kontakte zwischen Männern zurück, gefolgt von Sex zwischen Männern und Frauen und der Infektion infolge von Drogengebrauch (zum Beispiel aufgrund von gemeinsam genutzten Spritzen). In einigen wenigen Fällen wurde der HI-Virus in Deutschland von der Mutter auf das Kind übertragen.

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