Reisen:Kartellsenat verhandelt über Bestpreisklauseln von Booking.com

Düsseldorf (dpa) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigt sich heute mit einem Rechtsstreit zwischen Deutschlands größtem Hotelbuchungsportal Booking.com und dem Bundeskartellamt. Das Kartellamt hatte eine Bestpreisklausel in den Verträgen von Booking.com mit seinen Hotelpartnern als kartellrechtswidrig untersagt. Dagegen wehrt sich das Hotelportal. Die Klausel sah vor, das der Zimmerpreis auf der hoteleigenen Website nicht niedriger sein durfte als das Angebot auf dem Buchungsportal. Das Kartellamt sah darin eine unzulässige Einschränkung des Wettbewerbs.

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Düsseldorf (dpa) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigt sich heute mit einem Rechtsstreit zwischen Deutschlands größtem Hotelbuchungsportal Booking.com und dem Bundeskartellamt. Das Kartellamt hatte eine Bestpreisklausel in den Verträgen von Booking.com mit seinen Hotelpartnern als kartellrechtswidrig untersagt. Dagegen wehrt sich das Hotelportal. Die Klausel sah vor, das der Zimmerpreis auf der hoteleigenen Website nicht niedriger sein durfte als das Angebot auf dem Buchungsportal. Das Kartellamt sah darin eine unzulässige Einschränkung des Wettbewerbs.

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