Nahrungsergänzungsmittel:"Der Tod sitzt im Darm"

Das Spiel mit der Angst und wunderliche Versprechen: Verbraucherschützer erstellen Liste unseriöser Werbeaussagen über Pillen und Pulver.

Pillen, die den Abnehmerfolg garantieren und "frei von Risiken" wirken: Versprechen wie diese sind nach Einschätzung von Verbraucherschützern irreführende Werbung. Verbraucher sollten daher beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln genau hinsehen und vermeintliche Wunderprodukte meiden, rät die Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt in einer Übersicht über irreführende Werbestrategien.

Was hilft wogegen - Werbeaussagen sagen nicht immer die Wahrheit. (Foto: Foto: dpa)

Bedenklich ist zum Beispiel, wenn das Mittel durch den wiederholten Hinweis auf seine exotische Herkunft besonders attraktiv wirkt. Auch die Angabe, das Mittel helfe, wo die Schulmedizin versagt, etwa bei unheilbaren Krankheiten, sollte skeptisch machen. Das gilt ebenso für fehlende nachvollziehbare Daten aus kontrollierten klinischen Studien oder die Aussage, das Produkt werde schon seit Jahren oder Jahrzehnten in außereuropäischen Ländern angewendet, ohne offiziell anerkannt zu sein.

Grundsätzlich verboten sind angstauslösende Aussagen wie "60 Prozent aller Krankheiten sind ernährungsbedingt - Der Tod sitzt im Darm - durch Produkt x regenerieren sich die Darmzellen". Auch gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel, die wissenschaftlich nicht belegt sind, sind nicht erlaubt, erläutern die Verbraucherschützer.

Jüngst wurde auf Veranlassung der Verbraucherzentrale Hessen ein niederländischer Anbieter von Blasenkapseln wegen irreführender Werbeaussagen abgemahnt. Die angegebene Wirkung des Mittels sei aufgrund der Inhaltsstoffe - wie Extrakte aus Kürbiskernsamen und Cranberry - wissenschaftlich nicht belegt, so die Verbraucherzentrale. Der Anbieter muss entsprechende Aussagen auf dem deutschen Markt künftig unterlassen.

Die kostenlose Übersicht findet sich unter www.verbraucher.de/ernaehrung/index.html in der Rubrik Nahrungsergänzungsmittel und Diäten.

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