Hamburg:Spielhallengesetz greift für Grüne - 200 offene Verfahren

Hamburg (dpa/lno) - Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Hamburger Spielhallengesetzes sieht die Grünen-Bürgerschaftsfraktion Fortschritte im Kampf gegen Spielsucht. Seit 1. Juli brauchen alle Betreiber von Spielhallen eine neue Erlaubnis für den Weiterbetrieb. Von 329 entsprechenden Anträgen hätten zwei Drittel keine Zulassung erhalten, sagte die gesundheitspolitische Fraktionssprecherin Christiane Blömeke auf Anfrage. "Das Gesetz greift also erfreulich gut."

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Hamburg (dpa/lno) - Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Hamburger Spielhallengesetzes sieht die Grünen-Bürgerschaftsfraktion Fortschritte im Kampf gegen Spielsucht. Seit 1. Juli brauchen alle Betreiber von Spielhallen eine neue Erlaubnis für den Weiterbetrieb. Von 329 entsprechenden Anträgen hätten zwei Drittel keine Zulassung erhalten, sagte die gesundheitspolitische Fraktionssprecherin Christiane Blömeke auf Anfrage. „Das Gesetz greift also erfreulich gut.“

Allerdings seien nur sechs Anträge „bestandskräftig“ abgelehnt worden. „Die restlichen Verfahren sind noch wegen gerichtlicher Auseinandersetzungen in der Schwebe“, sagte Blömeke unter Bezug auf eine Antwort des rot-grünen Senats auf ihre Kleine Anfrage, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Nach Angaben des Bado-Statusberichts 2016 zur „Suchthilfe in Hamburg“ wurden im vergangenen Jahr 1537 Menschen in Hamburger Suchthilfeeinrichtungen wegen Glücksspiels betreut.

Im Dezember 2012 war das Hamburger Spielhallengesetz mit strengeren Vorgaben in Kraft getreten. Seitdem muss zwischen zwei Spielhallen unter anderem ein Mindestabstand von 500 Metern sein und sie dürfen nicht direkt neben Kinder- und Jugendeinrichtungen liegen. Für bestehende Spielhallen galten bis Ende Juni 2017 bei einigen Punkten Übergangsfristen.

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