Berlin (dpa/tmn) - Das gemeinsame Sorgerecht muss dem Kindeswohl dienen. Es ist nicht dazu da, die Erziehung durch den anderen Elternteil zu kontrollieren. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall erhielten beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht für die ältere Tochter. Für den jüngeren Sohn aber nur die Mutter. Der Vater wollte das gemeinsame Sorgerecht aber auch für ihn, da die Mutter selbst gerichtlich vereinbarte Umgangsregeln torpediere, begründete er. Die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge sei zur Verhinderung weiterer erzieherischer Alleingänge der Mutter geboten, so der Vater.
Das Gericht sah es anders: Ein gemeinsames Sorgerecht widerspricht dem Kindeswohl, da es zwischen den Eltern keine tragfähige soziale Beziehung gibt und es an einem Mindestmaß an Übereinstimmung fehlt. Sie könnten noch nicht einmal sachlich miteinander reden. Erwartbare Konflikte würden das Kind nur belasten. Ein gemeinsames Sorgerecht sei kein Instrument zur gegenseitigen Kontrolle der Eltern oder zur Sanktion eines etwaigen, vorangegangenen Fehlverhaltens eines Elternteils, stellte das Gericht klar.
© dpa-infocom, dpa:221104-99-389307/2