Familie und Partnerschaft:"Du stinkst nach Papa"

Lesezeit: 6 Min.

Kathrin Scheuble-Rudolph vertritt Kinder in strittigen Familienverfahren und steht dabei zwischen egoistischen Eltern und dem verzweifelten Nachwuchs.

Von Ann-Kathrin Eckardt

Ein aufgeräumtes Wohnzimmer irgendwo in Süddeutschland. Am Esstisch sitzen ein Junge, 14 Jahre alt, seine neunjährige Schwester und der Vater. Die Mutter fehlt. Vor sieben Monaten hat sie das Einfamilienhaus verlassen. Mit gepackten Koffern hat sie die Kinder an einem Freitag von der Schule abgeholt. "Wir beginnen jetzt ein neues Leben", verkündete sie - mit neuem Mann und neuer Wohnung. Per richterlichem Eilbeschluss holte der Vater die Kinder zwei Wochen später zurück, ins Einfamilienhaus, das seitdem keines mehr ist.

Statt der Mutter sitzt nun eine andere Frau mit am Tisch. Eine mit blonden kurzen Haaren und Perlenohrringen, die sich mit einem Bleistift Notizen macht und den Vater nach zehn Minuten bittet, das Zimmer zu verlassen. Eine, die viele Fragen stellt, zum Beispiel diese:

In welcher Klasse bist du noch mal, Leo?

Leo: In der neunten.

Und das klappt gut?

Ja, aber ich muss oft an die Mama denken, meistens immer, wenn wir eine Arbeit schreiben.

Wie geht es dir dann?

Ich werd' sehr traurig, weil die Mama nicht mehr da ist, wenn ich nach Hause komme.

Und du Annika, geht es dir ähnlich?

Annika zögert.

Leo: Sie versucht, es zu verdrängen.

Woran merkst du das?

Wenn der Papa und ich darüber reden, dann sagt sie immer, wir sollen aufhören .

Vor einem halben Jahr hat Kathrin Scheuble-Rudolph, eine Frau von 58 Jahren, Leo und Annika (Namen geändert) zum ersten Mal in einer Eisdiele getroffen. "Anwältin für Kinder in familiengerichtlichen Verfahren" stand auf der Visitenkarte, die sie den beiden nach dem Eisessen über den Tisch schob. Das zuständige Gericht hatte die Sozialpädagogin und Familientherapeutin als Beistand für die Kinder bestellt.

Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 haben Minderjährige in strittigen Familienverfahren Anspruch auf einen Verfahrensbeistand. In Sorgerechtsstreitigkeiten oder Verfahren von Kindeswohlgefährdung vertritt er die Interessen der Kinder - auch gegen den Willen der Eltern.

Besonders viele Verfahrensbeistände müssen die Familiengerichte jetzt bestellen, im Januar. Weihnachten, das Fest der Liebe, ist alljährlich Auslöser für viele handfeste Familienstreits und Trennungen. Für viele betroffene Kinder ist es der Beginn einer langen Leidensgeschichte, in der seelischer Missbrauch nur eine von vielen Waffen ist. Scheuble-Rudolph hat in elf Jahren als Verfahrensbeistand einige Abgründe elterlicher Fürsorge kennengelernt. Kinder, die sich komplett umziehen müssen, wenn sie vom Vater kommen, weil die Mutter sagt: "Du stinkst nach Papa." Väter, die zu ihren Kindern sagen: "Du bist so dumm wie deine Mutter." Eltern, die ein Geschenk des anderen Elternteils sofort in den Müll schmeißen, vor den Augen der Kinder. "Es gibt wirklich grandios egoistische Eltern", sagt Scheuble-Rudolph. Ihrem wütenden Tonfall merkt man an, dass es ihr manchmal schwerfällt, nicht die Beherrschung zu verlieren. "Das Erschreckende ist, dass diese Eltern in ihrem Streitwahn gar nicht merken, was sie ihren Kindern antun."

Kaum ein Kind übersteht so eine Zerreißprobe ohne Folgen. Besonders Kinder in der Pubertät leiden stark, viele werden krank, ritzen sich die Arme auf oder zeigen andere psychische Auffälligkeiten. Oft wollen sie Mutter oder Vater nicht mehr sehen - nicht aus mangelnder Liebe, sondern aus Selbstschutz, weil ihnen die Kraft fehlt, weiter auf einem Minenfeld zu leben.

Dieses Worst-Case-Szenario zu verhindern, das ist die Aufgabe von Scheuble-Rudolph. Eine einvernehmliche Lösung vor Gericht ist deshalb oberstes Ziel. "Kinder haben gar nichts davon, wenn es am Ende einen Gewinner und einen Verlierer gibt. Dann sitzen sie nur wieder in der Zwickmühle." In etwa einem Drittel der Fälle gelingt es, diese Zwickmühle zu vermeiden.

"Anwältin für Kinder" steht auf der Visitenkarte von Kathrin Scheuble-Rudolph. Die 58-Jährige ist jedoch keine Juristin, sondern Sozialpädagogin und Familientherapeutin. (Foto: Joel Micah Miller)

Auch bei Leos und Annikas Eltern hat sie versucht, zu vermittlen - bislang vergebens. Der Besuch an diesem Tag ist bereits das vierte Treffen mit den Kindern. Könnte man Anspannung in der Luft mit einem Geigerzähler messen, würde er weit ausschlagen. Bald soll ein Gericht entscheiden, wo die Geschwister in Zukunft leben werden. Beim Vater oder bei der Mutter. Kleinstadt oder Dorf. In gewohnter Umgebung oder hundert Kilometer entfernt.

Eure Eltern können sich ja nicht einigen, wo ihr wohnen sollt. Wer könnte das denn jetzt entscheiden?

Leo: Wir wollen hierbleiben, beim Papa.

Und warum?

Ich habe hier meine Freunde, Oma und Opa, und ich habe mehr Möglichkeiten nach der zehnten Klasse. Ich würde gern aufs Technische Gymnasium gehen.

Wie ist es bei dir, Annika?

Annika: Wie bei Leo. Außerdem muss man zum Gymnasium bei der Mama mit dem Bus fahren. Hier können wir laufen.

Und wer kann besser für euch sorgen?

Leo: Kommt drauf an, kochen können beide. Bei den Hausaufgaben der Papa, weil der auf dem Gymnasium war.

Und wer kann euch trösten?

Leo: Auch beide.

Also ist die Frage vielleicht gar nicht Mama oder Papa, sondern das eine Umfeld oder das andere?

Leo und Annika: Ja.

Ihr wisst, ich bin nicht für Mama und nicht für Papa. Ich bin nur für euch da. Ich soll dem Richter sagen, was ihr wollt, und was ich glaube, was euch guttut.

Beide nicken.

Kathrin Scheuble-Rudolphs Bleistiftnotizen werden bei der Entscheidung über Leos und Annikas Zukunft eine wichtige Rolle spielen. In ein paar Tagen wird sie dem Familienrichter ihre Stellungnahme vorlegen und darin subjektive und objektive kindliche Interessen abwägen, also den Willen der Kinder, aber auch Kriterien des Kindeswohls wie Kontinuität, die Qualität der Bindung, Betreuung oder Versorgung.

Bei Leo und Annika stimmen Kindeswohl und Kindeswille überein. Nicht immer jedoch ist das der Fall. "Es kann sein, dass ein Kind zum Beispiel sagt 'Ich will zur Mama', weil es spürt, dass die Mutter sich das wünscht. Objektiv wäre es aber beim Vater besser aufgehoben." Dann muss Scheuble-Rudolph dem Gericht erklären, wie es zu dieser Diskrepanz kommt. Sie schreibt deshalb nicht nur bei Gesprächen mit, sondern notiert auch Beobachtungen, vor allem bei Kleinkindern. Von wem lässt sich ein Baby beruhigen? Sucht ein Zweijähriger von sich aus Körperkontakt zum Vater? Wie spielt eine Vierjährige? Aber auch bei der Frage der Bindungstoleranz der Eltern verraten Gesten meist mehr als Worte. Zum Beispiel Mütter, die sagen "Geh ruhig zum Papa", aber das Kind im nächsten Satz angstvoll bitten, auf jeden Fall ihr Handy eingeschaltet zu lassen. Oder Väter, die sich gar nicht erst die Mühe machen, die Türe zu schließen, damit das Kind nebenan nicht hört, wenn sie schlecht über die Ex-Partnerin reden. Von manchen Eltern bekommt Scheuble-Rudolph auch zu hören: "Sprechen Sie mein Kind bloß nicht auf die Trennung an." "Das sind oft die Eltern, die ihren Kindern die größten seelischen Schmerzen zufügen."

Die Kritik ist freilich nicht einseitig. Auch Eltern haben an den Anwälten ihrer Kinder oft einiges auszusetzen. Zum Beispiel, dass sie sich parteiisch auf die Seite eines Elternteils schlagen. Oder nicht wirklich qualifiziert sind für den Job. Zwar sind die meisten Beistände Juristen oder Sozialpädagogen, viele mit Zusatzausbildung. Prinzipiell aber können Gerichte jeden Erwachsenen als Verfahrensbeistand bestellen, sofern dieser nicht befangen ist. Eine einheitliche Ausbildung oder verbindliche Leitlinien gibt es nicht. Hinzu kommt, dass Eltern die Anwälte der Kinder, einmal vom Gericht bestellt, nur schwer wieder loswerden. Denn anders als ihre eigenen Anwälte können Eltern die Beistände nicht einfach austauschen. Sie begleiten die Kinder manchmal jahrelang.

Scheuble-Rudolph hat schon den Zorn einiger Eltern zu spüren bekommen. Ihre Berufserfahrung sowie Verbal- und Spuckattacken haben sie vorsichtiger gemacht. "Bei Hausbesuchen merke ich mir inzwischen genau, wo die Haustür ist." Ängstlich wirkt sie trotzdem nicht. Eher wie eine, die sich nicht so leicht einschüchtern lässt. "Die meisten Eltern verstehen schnell, dass es sinnvoller ist, mit mir zu kooperieren, als gegen mich zu arbeiten."

Mehr als die Angst machen ihr die Bilder zu schaffen, die sie nicht mehr loswird. Bilder, die sich bei Fällen von Kindeswohlgefährdung unauslöschlich in ihren Kopf gebrannt haben. Etwa das Bild, wie ihr ein zweijähriges Mädchen, bekleidet nur mit einer mehrere Tage alten Windel, auf einer durchnässten Matratze die Arme aus dem Gitterbett entgegenstreckt. Oder der Anblick von vier Kindern, die mit ihrer Mutter in einer verwahrlosten Wohnung auf einem Belag aus Müll und alten Möbeln hausen und schlafen.

Wie es zu solchen Situationen trotz Jugendamt überhaupt kommen kann? Kathrin Scheuble-Rudolph hat früher selbst sechs Jahre beim Jugendamt gearbeitet. "Ein Problem kann etwa sein, dass ein Familienhelfer nach Jahren der intensiven Betreuung den objektiven Blick verliert. Er sieht den Müllberg in der Wohnung langsam wachsen und empfindet ihn deshalb als weniger schlimm als ein Fremder." Zudem vergingen teils zwei, drei Wochen zwischen der Alarmierung des Gerichts durch das Jugendamt und einem geglückten Hausbesuch eines Beistandes. "Wenn keine akute Kindeswohlgefährdung gemeldet wurde und uns niemand öffnet, müssen wir am nächsten Tag wieder kommen." Dann spürt sie eine Hilflosigkeit, die nicht immer leicht zu verkraften ist.

Emotionale Ausnahmemomente erlebt Scheuble-Rudolph auch bei Trennungen immer wieder, etwa, wenn sie einen Vater dabei begleitet, der sich von seinen Kindern verabschiedet - manchmal nur für ein paar Monate, manchmal auch für Jahre. "Wenn wir gar keine Lösung finden, kann es ein Ausweg sein, den Kindern zu sagen: 'Ich liebe euch so sehr, dass ich im Moment auf mein Recht, euch zu sehen, verzichte.'" Solch tränenreiche Gespräche gehen der Mutter einer erwachsenen Tochter auch nach vielen Jahren immer noch unter die Haut. "Mich tröstet dann der Gedanke, dass die Kinder später oft von selbst wieder auf ihre Eltern zukommen."

Bei Leo und Annika, so hofft sie, wird es so weit nicht kommen. Sie wird dem Gericht empfehlen, dass die Kinder die Mutter weiterhin jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien besuchen.

Hofft ihr noch, dass eure Mama eines Tages wieder vor der Tür steht?

Leo: Schon, aber ich weiß, dass sie wahrscheinlich nicht zurückkommen wird.

© SZ vom 16.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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