Familien-Newsletter:Ab wann dürfen Kinder alleine ...

Lesezeit: 2 min

Freiheit! (Foto: Christian Knieps/dpa)

... zu Hause bleiben, mit der Bahn fahren, ins Schwimmbad? Derartige Fragen werden unter Eltern hitzig diskutiert - und weder Gesetzgeber noch Hausordnungen geben Antwort.

Von Barbara Vorsamer

Dieser Text stammt aus dem Familien-Newsletter der Süddeutschen Zeitung, der jeden Freitagabend verschickt wird. Hier können Sie ihn abonnieren.

Liebe Leserin, lieber Leser,

in München ist derzeit Oktoberfest und vergangenen Sonntagnachmittag war meine zwölfjährige Tochter dort. Mit ein paar Freunden, aber ohne erwachsene Begleitung. Wie beurteilen Sie das - normale Sache oder riskante Kiste?

Viele, mit denen ich in den vergangenen Tagen sprach, waren eher bei letzterem. Ich - das können Sie sich jetzt denken - fand es unproblematisch. Sonst hätte ich sie nicht hingehen lassen. Sie kennt sich in der Stadt gut aus, das Wetter war schön, und noch hat sie wesentlich mehr Interesse an glasierten Äpfeln und dem Autoscooter als an einer Maß im Bierzelt.

Doch hier soll es nun nicht um das Oktoberfest gehen, sondern um die sehr viel allgemeiner Frage: Wann darf man Kinder wo alleine (hin) lassen - und wer entscheidet das?

Darüber denken Eltern vom ersten Tag an nach, wenn sie sich zum Beispiel fragen, ob sie wohl rasch in den Wäschekeller huschen können, während das Baby schläft. Oder ob man das Kindergartenkind alleine am Spielplatz lassen darf, während man in der Bäckerei gegenüber einkauft. Eltern von größeren Kindern grübeln, ob der Nachwuchs wohl schon alleine mit der Bahn zu den Großeltern fahren kann, ob sie ohne Begleitung ins Schwimmbad dürfen und ab wann es okay ist, mal ein paar Nächte nicht zu Hause zu sein. Diese Fragen sind umstritten. US-Autorin Kim Brooks wurde zu hundert Sozialstunden verurteilt, weil sie ihren Sohn kurz alleine im Auto sitzen ließ, und schrieb danach ein Plädoyer dafür, Kindern mehr Risiko zu erlauben.

Könnte man auch in Deutschland für so etwas Ärger bekommen? Die elterliche Aufsichtspflicht steht im Gesetz, so viel ist klar, doch genauso klar ist, dass die nicht bedeutet, dass man den Nachwuchs bis zur Volljährigkeit niemals aus den Augen lassen darf. Auch die Hausordnungen beispielsweise des Oktoberfests, der Münchner Bäder oder der Deutschen Bahn bleiben bei dem Thema vage.

Aktuell recherchiere ich daher zur Frage, wann Kinder was alleine machen dürfen und welche Altersempfehlungen Experten geben. Was interessiert Sie in dem Zusammenhang am meisten? Schicken Sie mir gerne Ihre Fragen. Ich hoffe, ich kann sie demnächst in der Süddeutschen Zeitung beantworten. Bis dahin lege ich Ihnen schon einmal diesen Text über elterliche Verantwortung und kindliche Selbstständigkeit ans Herz.

Ein schönes Wochenende wünscht

Barbara Vorsamer

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