Prozess:Kann Kunst weg?

Kunst darf nicht verändert werden, aber darf sie vernichtet werden? Das klärt derzeit der BGH. Geklagt hatte eine Künstlerin, deren Werk einem Museumsumbau zum Opfer fiel.

Seit Jahren kämpft die Künstlerin Nathalie Braun Barends um zwei dem Um- und Neubau der Kunsthalle Mannheim zum Opfer gefallene Installationen. Seit Donnerstag beschäftigt der Fall die obersten Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH). Im Kern geht es darum, ob der Eigentümer eines Gebäudes ein darin fest installiertes Kunstwerk vernichten darf. Konkret geht es um die als "Mannheimer Loch" bekannt gewordene Arbeit "HHole" und die Lichtinstallation "PHaradise", die im Zuge des Umbaus entfernt wurden. Braun Barends sieht ihr Urheberrecht verletzt und will ihre Arbeiten wiederaufbauen dürfen. Andernfalls verlangt sie hohe Summen Schadenersatz von der Stadt Mannheim. Ob das Gesetz den Künstler nur vor einer Entstellung seiner Werke oder auch vor deren Vernichtung schützt, ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt. Die Richter deuteten an, dass sie zu der zweiten Auffassung neigen. Das Interesse des Eigentümers, sein Gebäude frei umzugestalten, sei ein wichtiger Punkt, gehe aber nicht zwangsläufig vor. Für die Abwägung will der Senat Maßstäbe entwickeln Eine Rolle dürfte dabei spielen, welchen künstlerischen Wert eine Arbeit hat, ob es nur ein einziges Exemplar davon gibt und ob die Kunst für den Gebrauch gedacht oder "zweckfrei" ist. Verhandelt wurde auch ein Fall aus Berlin. Hier hatten Künstler eine Schwarzlicht-Minigolfanlage mitgestaltet. Sie wollen Schmerzensgeld, weil der Betreiber ihre Installation umbauen ließ. Das Urteil soll erst in einigen Wochen verkündet werden.

© SZ vom 30.11.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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