NS-Raubkunst:Raus aus den Räumen des Beschweigens!

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Kulturstaatsministerin Grütters verpflichtet nun auch Privat-Sammlungen und -Stiftungen zur Restitution von Nazi-Raubgut.

Von Ira Mazzoni

Seit der "Schwabinger Kunstfund" des Sammlers Gurlitt im November 2013 publik wurde, kennen Politik und Publikum das schwierige Wort "Provenienzforschung". Fast 70 Jahre nach Kriegsende wurde "NS-Raubkunst" zum Tagesthema. Seitdem steht es fest auf der Agenda öffentlicher Institutionen. Denn sie sehen sich seither kritischen Fragen ausgesetzt: Was haben sie in den 20 Jahren seit Unterzeichnung der "Washingtoner Erklärung" über "Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust" im Dezember 1998 geleistet?

Eine Überraschung war es gewissermaßen, die Kulturstaatsministerin Monika Grütters zur Konferenz "20 Jahre Washingtoner Prinzipien. Wege in die Zukunft" mitgebracht hatte, die gestern in Berlin eröffnet wurde. Denn ihre Ansage, künftig auch Privatmuseen, die vom Bund gefördert werden, darauf zu verpflichten, die in der Erklärung verabschiedete Selbstverpflichtung einzuhalten, könnte endlich Klarheit schaffen in der deutschen Sammlungs- und Museumslandschaft.

Denn nicht nur öffentliche Museen, Sammlungen, Bibliotheken und Archive sind nun aufgefordert, in den eigenen Beständen nach Raubkunst zu suchen und sie den rechtmäßigen Erben zu erstatten, sondern auch jene Institutionen, die sich als Stiftungen oder Privatsammlungen bislang darauf hinausredeten, dass sie von der Washingtoner Erklärung nicht betroffen seien, oder sich auf ihren juristischen Status, der eine Rückgabe ausschließt, berufen. Grütters drohte nun mit "Sanktionen" und wies darauf hin, dass "die historische und moralische Verantwortung für die Aufarbeitung des NS-Kunstraubes nicht allein beim Staat liegt".

Bislang waren Bemühungen um Privatsammlungen weitgehend vergeblich geblieben, obwohl das "Deutsche Zentrum Kulturgutverluste" seit dem vergangenen Jahr auch privaten Institutionen anbietet, ihre Provenienzforschungen finanziell zu fördern. So willigte etwa die mit Hilfe des Bayerischen Freistaates gegründete Buchheimstiftung auf eine solche Kooperation ein und erklärte sich gegebenenfalls zu Rückgaben bereit.

Zweck dieser Stiftung ist "die dauernde, geschlossene und ungeschmälerte Erhaltung der Sammlung Buchheim, ihre Präsentation im ,Museum der Phantasie' und ihre Erschließung für die Öffentlichkeit und Wissenschaft". Ihr Vorstandsvorsitzender, Walter Schön, ehemaliger Amtschef im Bayerischen Finanzministerium, pochte deswegen zuvor auf das im Grundgesetz verankerte Eigentumsrecht. Er sah allein den Staat in der Verantwortung, das Kapitel der Enteignungen jüdischer Bürger aufzuarbeiten. Seit einem Jahr untersucht Johanne Lisewsky nun Auktionskataloge und handschriftliche Aufzeichnungen nach Hinweisen auf die Herkunft der 164 expressionistischen Gemälde, die der Sammler, Künstler, Filmemacher und Autor Lothar-Günther Buchheim auf Nachkriegsauktionen erwarb.

"Als Stiftungsvorstand dürfte ich Bilder gar nicht herausgeben, ich würde mich strafbar machen", zitierte die "Main Post" Fritz Ritzmann. Er ist Enkel des Sammlers Georg Schäfer. Auch das "Museum Georg Schäfer" in Schweinfurt wurde vom Freistaat Bayern errichtet. Die Stadt finanziert den Betrieb, sie Kunstsammlung verblieb in Privatbesitz. Würde die Sammlung ihre "Leihgaben" aus dem Museum abziehen, wäre es leer. Schon länger aber sieht sich die "Dr.-Georg-Schäfer-Stiftung" mit Herausgabeforderungen konfrontiert. 21 Gemälde, darunter Werke von Wilhelm Leibl, Adolf Menzel und Lovis Corinth, stehen unter Raubkunstverdacht. Die Stadt Schweinfurt beauftragte darum die unabhängige Provenienzforscherin Sibylle Ehringhaus mit einer Überprüfung. In einigen Fällen hat sich der Verdacht nicht erhärtet. Aber was folgt aus den anderen?

Belastete Bilder, darunter Max Liebermanns großes Portrait "Martha im Lehnstuhl", das die Nazis nach dem Selbstmord der Künstlerwitwe 1943 in deren Wohnung beschlagnahmten, werden vorerst nicht ausgestellt und ausgeliehen. Inzwischen hat die Stiftung eingewilligt, dass Ehringhaus den Gesamtbestand, rund 1 000 Gemälde und 4 000 Arbeiten auf Papier, auf potenzielle Raubkunst untersucht. Zunächst, um im Fall einer Auslandsleihgabe Schaden von der Stiftung abzuwenden. Denn Werke könnten ja dort beschlagnahmt werden.

"Wir wollen das alte Unrecht nicht fortsetzen", erklärt Jörg Schillinger, er ist Historiker und Pressesprecher der "Dr. August Oetker KG". Die Bielefelder Fabrikantenfamilie hat nicht nur die Firmengeschichte des Lebensmittelkonzerns im Dritten Reich aufarbeiten lassen, seit 2016 klärt die Provenienzforscherin Isabel von Klitzing, woher die Objekte der Sammlung stammen, die Oetker im Nachkriegskunsthandel erwarb.

Als Teile seiner Silbersammlung im Sommer 2016 in Toulouse ausgestellt wurden, sprach die Presse noch von der "mysteriösen Sammlung" eines "alten Nazi" und mutmaßte Verbindungen zu den Beschlagnahmungen jüdischen Eigentums in Frankreich während des Krieges.

Inzwischen lauten die Schlagzeilen anders: "Dr. Oetker zeigt der Welt wie man mit Nazi-Raubkunst umgeht". Die Sammlung "Rudolph August Oetker GmbH" hat mittlerweile vier Objekte aus ihren Beständen eindeutig als Raubkunst identifiziert.

Der moralische Appell, sich von NS-Raubgut zu trennen, trifft indes nicht nur Kunstsammler, sondern im Prinzip jeden: Nach 1942 war der Besitz aus den Wohnungen der Deportierten in sogenannten "Judenauktionen" verhökert wurden. Woher also stammen das Leinentischtuch mit fremdem Monogramm, das außergewöhnliche Porzellanservice oder der Kleiderschrank aus dem Antiquitätenhandel.

Markus Kenzler, er ist Provenienzforscher am Landesmuseum für Kunst- und Kulturgeschichte in Oldenburg, ist sich sicher: "Da draußen ist immer noch mehr NS-Raubgut, als wir in unseren Museen finden". Kenzler verknüpft seinen doch eher "abstrakten" Forschungszweig mit den Lebensgeschichten der Menschen in der Grenzregion, wo massenhaft Fuhren mit Hausrat aus Frankreich, Belgien und den Niederlanden abgeladen wurden. Im Oldenburger Landesmuseum hat er darum eine gesonderte "Restitutionssammlung" eingerichtet. Dort können Privatpersonen, gegebenenfalls auch anonym, verdächtige oder bereits als NS-Raubgut identifizierte Objekte befristet einstellen, mit der Auflage, die Washingtoner Prinzipien zu akzeptieren und Objekte gegebenenfalls zu restituieren. So kommen die Dinge, an denen zerstörte Leben hängen, aus den "geschützten Räumen des Beschweigens" endlich an die Öffentlichkeit.

© SZ vom 27.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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