Kurzarbeit:Auch für Schauspieler und Musiker

Auch Schauspieler und Musiker können jetzt in Kurzarbeit gehen. Der Deutsche Bühnenverein für die Arbeitgeber und drei Künstlergewerkschaften einigten sich auf die mögliche Einführung von Kurzarbeit an kommunalen Theatern und Orchestern. Die Tarifeinigung sei angelehnt an den Tarifvertrag zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes für Beschäftigte kommunaler Betriebe, teilte der Bühnenverein in Köln mit. Die vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungen auf das Kurzarbeitergeld sehen bei niedrigeren Vergütungen mindestens 95 Prozent, bei höheren Vergütungen mindestens 90 Prozent des Nettogehalts vor. Der Tarifvertrag gilt rückwirkend ab 1. April 2020 bis zum Jahresende und schließt betriebsbedingte Kündigungen vorübergehend aus. Die Tarifeinigung gilt nicht für die Staatstheater und -orchester der Länder.

© SZ vom 04.05.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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