Kunst aus Privatbesitz:Geliehen ist nicht geschenkt

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Leihgaben sind in den deutschen Museen eher die Regel als die Ausnahme. Manche Sammlung aber verzichtet lieber darauf - schließlich kann geliehene Kunst auch zurückgefordert werden.

Von Ulrich Clewing

Die Empörung war groß, als die Bayer AG in diesen Frühsommer ankündigte, die Statuette des Kriegsgottes Mars des flämisch-italienischen Bildhauers Giambologna zu einem Schätzpreis von drei bis fünf Millionen Pfund in London versteigern lassen zu wollen. Besonders in Dresden konnte man die Welt nicht mehr verstehen, denn in den dortigen Kunstsammlungen hatte sich das frühbarocke Meisterwerk seit dem Jahr 1587 befunden. Die Verkaufsabsicht löste hektische Betriebsamkeit aus. Erst versuchte Kulturstaatsministerin Monika Grütters, den Bayer-Vorstand Werner Baumann davon zu überzeugen, die Figur den staatlichen Kunstsammlungen Dresden als Schenkung zu überlassen. Als dies misslang, machten sie und verschiedene andere öffentliche Institutionen des Bundes und der Länder und nicht zuletzt die Dresdener Museen selbst (die dafür ihren gesamten Ankaufsetat bis zum Jahr 2020 ausschöpften), etwa sechs Millionen Euro locker, um den Giambologna dem Chemiekonzern abzukaufen, was schließlich praktisch in letzter Minute, zwei Tage vor der geplanten Auktion in London, auch gelang (die SZ berichtete).

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