Konflikt um Suhrkamp:Drama in Akten

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Die Verlagszentrale von Suhrkamp in Berlin. (Foto: dpa)

Neue Entscheidungen: Der Insolvenzplan des renommierten Suhrkamp-Verlages ist zugelassen. Und damit auch wieder etwas Optimismus.

Von Andreas Zielcke

Im Augenblick wird das Drama des Suhrkamp Verlages in täglichen Akten geschrieben. Meist ist Barlach in der Offensive, dann auch wieder die Familienstiftung um Ulla Berkewicz. Den Gerichten obliegt es, das schwer vorhersehbare Zünglein an der Waage zu sein.

Einige leisten trotz des Bombardements der Anträge, Widersprüche, Schriftsätze und Rechtsmittel gute Arbeit, andere sind deutlich überfordert. Der neueste Stand der gerichtlich manifesten Streitigkeiten, der soeben zu vermelden ist, sieht so aus: Am Mittwoch hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg den Insolvenzplan zugelassen. Damit ist ein weiterer bedeutender Schritt getan, das Insolvenzverfahren zu einem konstruktiven Ende zu bringen, vor allem die vorgesehene Umwandlung des Verlagsunternehmens in eine Aktiengesellschaft.

Nach der gerichtlichen Zulassung müssen nun die Gläubiger über den Plan befinden. Erst wenn sie mehrheitlich zustimmen, kann er in Kraft treten. Die Abstimmung ist für Anfang Oktober geplant.

Schon jetzt gibt der Verlag die künftige Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Aktiengesellschaft bekannt: Gerhart Baum, Hans Magnus Enzensberger und Marie Warburg.

Eine weitere positive Nachricht für den Verlag ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. September. Das Berufungsgericht hat dem Antrag des Verlags stattgegeben, die vorläufige Vollstreckbarkeit der - höchst umstrittenen - einstweiligen Verfügung des Frankfurter Landgerichts aufzuheben. Mit der Verfügung soll die Familienstiftung gezwungen werden, ihre Gewinnforderung in dem Insolvenzverfahren hinter alle sonstigen Gläubigeransprüche zurücktreten zu lassen. Noch also besteht die Verfügung, aber sie ist nun vorerst nicht vollstreckbar - der Verlag kann umso entspannter die endgültige Entscheidung des OLG zur Sache selbst abwarten.

Bereits am vergangenen Montag hat das Bundesgericht der Schweiz als höchste Instanz der Zivilgerichtsbarkeit die Beschwerde von Barlach abgewiesen, mit der er erreichen wollte, dass er von der Pflicht befreit wird, an Andreas Reinhart fünf Millionen Franken plus hohe Zinsen zu zahlen. Die Summe stellt den Kaufpreis dar, den Barlach für den Erwerb der zweiten Hälfte seiner Anteile an Suhrkamp zu entrichten hat. Andreas Reinhart, der Verkäufer, hat bislang nur eine bescheidene Anzahlung auf sein Entgelt erhalten. Der Vertrag war bereits 2007 über die Bühne gegangen.

Mehr als eine Momentaufnahme geben auch diese Meldungen nicht wieder. Immerhin aber sind die geeignet, der einen Seite, Suhrkamp, mehr Optimismus zu verleihen.

© SZ vom 5. September 2013/lala - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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