Klage wegen zeitweisem CD-Verbot:Bund soll sich bei Rammstein entschuldigen

Rammstein-Sänger Till Lindemann. Das Eingeständnis, einen Fehler gemacht zu haben, sei der Rockband wichtiger als Geld, sagte der Anwalt der Musiker. (Foto: Stephan Rumpf)
  • Die Rockband Rammstein steht kurz davor, sich in ihrem Rechtsstreit mit der Bundesrepublik Deutschland durchzusetzen.
  • Das Landgericht Bonn schlug einen Vergleich vor, wonach der Bund den Rockern Schadenersatz in Höhe von 15 000 Euro zahlen soll. Zudem solle die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften öffentlich einräumen, einen Fehler gemacht zu haben.
  • Rammstein hatte geklagt, weil die Band-Mitglieder der Meinung waren, dass ihr Album "Liebe ist für alle da" zu Unrecht auf den Index gesetzt worden war.

Das zeitweise Verbot des Albums "Liebe ist für alle da" der Rockband Rammstein war nach Einschätzung des Bonner Landgerichts rechtswidrig.

Die Bundesrepublik Deutschland solle der Gruppe deshalb 15 000 Euro Schadenersatz zahlen und eine Erklärung abgeben, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ein Fehler gemacht habe, als sie die CD auf den Index setzte. Das schlug die 1. Zivilkammer des Gerichts als Vergleich vor.

Rammstein hatte die Bundesrepublik auf 66 000 Euro verklagt. Die Prüfstelle hatte im Jahr 2009 einen der Songs ("Ich tu dir weh") sowie eine Folter-Abbildung im Booklet als "verrohend" und "sittenwidrig" eingestuft.

Ein halbes Jahr lang durfte der Song nicht weiterverbreitet werden - dann hob das Verwaltungsgericht Köln das Verbot wieder auf. In dieser Zeit mussten laut Rammstein über 104 000 CDs vernichtet oder eingelagert werden.

Inszenierung und "kein wirklichkeitsnaher Gewaltexzess"

Nach Ansicht der Bonner Richter haben die Prüfer nicht ausreichend zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz abgewogen. Wie zuvor bereits das Verwaltungsgericht Köln kam die 1. Zivilkammer zu dem Ergebnis, dass die martialischen Texte und die übertriebene Darstellung von Gewalt eine Inszenierung und "kein wirklichkeitsnaher Gewaltexzess" seien.

Das Eingeständnis, einen Fehler gemacht zu haben, sei den sechs Musikern wichtiger als Geld, sagte der Anwalt der Band.

Die Parteien haben jetzt einen Monat Zeit, über den Vorschlag nachzudenken. Wenn sie sich nicht gütlich einigen können, muss das Gericht ein Urteil sprechen.

© SZ vom 17.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: