Gericht in Arizona entscheidet:Dem Wucher ein Ende

Lesezeit: 2 min

Für die Uffizien in Florenz war es ein Ärgernis, das dem Image schadete: Internet-Agenturen verkauften in ihrem Namen völlig überteuerte Eintrittskarten. Dagegen wehrte sich das Museum nun vor einem amerikanischen Gericht - und es bekam recht.

Von Thomas Steinfeld

Viele der mehr als zwei Millionen Menschen, die in jedem Jahr die Uffizien besuchen, das größte staatliche Museum Italiens, planen ihre Reise lange im Voraus. Oft haben sie von großem Andrang und langen Schlangen gehört, denen sie zu entgehen suchen, indem sie die Eintrittskarten vorab kaufen, über das Internet und Adressen wie "uffizi.com", "uffizi.net" oder "uffizigallery.org". Hinter diesen Namen verbergen sich allerdings private Agenturen, die irgendwo auf der Welt und nicht zuletzt in den Vereinigten Staaten beheimatet sind.

Sie geben sich einen seriösen Anschein, indem sie eine kleine Einführung und einen virtuellen Gang durch das Museum anbieten. Die von ihnen angebotenen Tickets kosten allerdings deutlich mehr als entsprechende Eintrittskarten, die beim Museum selbst gebucht werden, oft das Doppelte, manchmal sogar das Dreifache. Der den Besuchern so entstehende Schaden lasse sich schwer schätzen, sagt dazu Eike Schmidt, der Direktor des Museums, weil es in diesem Bereich so viele Akteure gebe. Die Verluste könnten allerdings in die Millionen gehen. Ein "Vampirwesen" habe sich in diesen Agenturen entfaltet. Es schade nicht nur den Besuchern, sondern, vor allem in Form von Reputationsverlusten, auch dem Museum.

Am vergangenen Donnerstag entschied nun ein Gericht im fernen Arizona, dass die Rechte an allen Internetseiten, die den Namen "Uffizi" in der Adresse tragen, allein dem Florentiner Museum zustünden. Es ist das erste Mal, dass eine italienische Kulturinstitution eine solche juristische Auseinandersetzung führte. Dass man auf Anhieb gewann, in einem Verfahren, das um eine Verletzung des Urheberrechts, um unlauteren Wettbewerb sowie um "cybersquatting" ("unrechtmäßige Aneignung von Internet-Domänen") geführt wurde. Das Urteil schaffe eine Präzedenz, so Eike Schmitt, auf deren Grundlage ähnliche Verletzungen des Urheberrechts in Zukunft leichter verfolgt werden können.

Das Verfahren fügt sich in eine Reihe von Versuchen italienischer Kulturinstitutionen, sich als Marke zu begreifen und entsprechend zu verteidigen. So gelang es vor kurzem der Galleria dell'Accademia in Florenz, ein Urheberrecht für kommerziell verwendete Abbildungen von Michelangelos David durchzusetzen. Fotografien der Skulptur wurden etwa zur Werbung für jene unlauter arbeitenden Ticketagenturen eingesetzt. Allerdings konnte dieses Urheberrecht bislang nur national behauptet werden. Das Urteil aus Arizona eröffnet nunmehr weite Perspektiven.

Juristisch dürfte man mit solchen Initiativen auf Neuland vorstoßen. Denn zum einen gibt es unendlich viele Dinge und Namen, die auf diese Weise vor Reproduktionen oder unzulässigem Gebrauch geschützt werden könnten: die Venus des Botticelli, den schiefen Turm von Pisa, das Kolosseum, das Stadtbild von Florenz. Zum zweiten gibt es unendlich viele Möglichkeiten, die Reproduktionen oder Namen zu kommerziellen Zwecken zu benutzen, vom Kühlschrankmagneten über das Plastikmodell bis hin zu Werbekampagnen. Und zum dritten dürfte es im Fortgang entsprechender juristischer Auseinandersetzungen schwierig sein zu ermitteln, wo genau ein Urheberrecht etwa bei Museen anzusetzen habe: Für das Urheberrecht gilt gemeinhin eine Frist von siebzig Jahren. Und ob man etwa bei historischen Bildern eine Art Gebrauchsmusterrecht reklamieren kann, ist unter Juristen zumindest umstritten. Das Urteil des Gerichts in Arizona ist indessen schon rechtskräftig: Binnen vierzehn Tagen müssen die inkriminierten Webseiten geschlossen sein.

© SZ vom 13.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: