Rundfunkbeitrag:Mehr Transparenz, weniger Werbung

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Gebühren für öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen sind ein emotionales Thema. Im Zuge der geplanten Erhöhung wünscht sich ein Leser Werbeverbote, eine Schreiberin hinterfragt die Ausgaben.

" Emotionale 86 Cent" vom 20. November:

Das Thema ist so emotional, weil die Abgabe - völlig transparent! - unmittelbar spürbar macht, was öffentlich-rechtlicher Rundfunk kostet. Die Kosten der Privatsender hingegen sind da deutlich weniger transparent, da sie auf jedweden Konsum umgelegt werden. Kaum jemand macht sich bewusst, dass er den Privatrundfunk bei jedem Einkauf mitfinanziert, unabhängig davon, ob er ein Fernsehgerät besitzt.

Das komplizierte KEF-Verfahren hat über Jahrzehnte erreicht, dass heute - inflationsbereinigt - nicht mehr Rundfunkgebühr bezahlt werden muss als 1953. Die Umstellung auf die Haushaltsabgabe hat die Gebühr für Haushalte mit mehreren Verdienern und Wohngemeinschaften sogar verbilligt. Ist es also das Heer der ehemaligen Schwarzseher, das sich jetzt so aufregt?

Ernst Sommer, Edling

Dem Vernehmen nach soll ab 1. Januar 2021 der Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 auf dann 18,36 Euro im Monat angehoben werden. Wenn damit endlich das Ende der Werbung bei den öffentlich rechtlichen Sendern eingeläutet wird, passt das.

Josef Vogl, Feldkirchen

Leider geht der Artikel kaum auf die Ausgabenstruktur der Einnahmen aus dem Zwangsbeitrag ein. Als Zwangsbeitragszahler interessieren mich hier zum Beispiel die Personalaufwendungen. Wenn ich in der SZ vom 5. November lese, das Weihnachtsgeld bei den Rundfunkveranstaltern betrage 5274 Euro bei einem durchschnittlichen Weihnachtsgeld von 2644 in Westdeutschland und 2547 Euro im Osten, und dass bereits im Jahr 2018 die "massiven finanziellen Probleme" bei der Altersversorgung hervorgehoben wurden, dann werde ich hellhörig. Auch Aufwendungen für immer großzügigere Studioausstattungen, Trailer etc.

fallen auf. Vor einer Beitragserhöhung ist grundsätzlich deren Notwendigkeit zu prüfen. Kosten und Effizienz des Beitragsservices sind gleichfalls zu überprüfen. Und schließlich muss der Auftrag des Grundgesetzes an die öffentlich-rechtlichen Sender, die durch einen Zwangsbeitrag zu finanzieren sind, präzisiert werden.

Es geht um das Geld der Bürger, auch jener, die entweder überhaupt nicht oder wegen des miserablen Programmangebots von ARD und ZDF allenfalls die Sender Phönix und Arte gelegentlich einschalten.

Elisabeth Scherzer-Salino, München

© SZ vom 27.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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