Patientenverfügung:Nicht ohne Betreuer

Es ist falsch zu behaupten, die Patientenverfügungen erfüllten ihren Zweck nicht. Das tun sie sehr wohl, allerdings nur, wenn es für den Patienten auch einen vorher festgelegten Betreuer gibt, der um die Einhaltung der Verfügung bemüht ist.

Leserbriefe sind in keinem Fall Meinungsäußerungen der Redaktion. Wir behalten uns vor, die Texte zu kürzen.

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© SZ vom 21.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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