Weitere Briefe:Wer den Schaden hat

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Schon ein kleiner Kratzer kann ins Geld gehen. (Foto: Arno Burgi/dpa)

Soll Unfallflucht ohne Personenschaden nicht mehr als Straftat behandelt werden?

Doppelt geschädigt

"Weg mit dem Paragrafen" vom 26. April:

Mit Verwunderung habe ich die positive Stellungnahme zu der geplanten Änderung der Unfallflucht (§ 142 StGB) zur Kenntnis genommen. Sollte das Vorhaben in der angedachten Form umgesetzt werden, wird die Freude nicht lange anhalten. Kaum jemand wird sich freuen, wenn er auf dem Schaden an seinem Auto sitzen bleibt, weil der Verursacher getürmt ist. Die Angst vor Strafe dürfte bislang der Hauptgrund dafür sein, dass zumindest einige Unfallverursacher ihre Personalien hinterlassen oder die Polizei rufen.

Fällt die Angst vor Bestrafung weg, wird ein Unfallverursacher einfach die Unfallstelle verlassen. Er vermeidet Ärger, muss seine Haftpflichtversicherung nicht in Anspruch nehmen und ist fein raus. Falls er erwischt wird, zahlt er die paar Euro für die Ordnungswidrigkeit locker. Das Risiko war es wert. Und der Geschädigte? Zahlt seinen Schaden selbst oder muss halt eine teure Vollkaskoversicherung unterhalten, bei deren Inanspruchnahme die Beiträge auch noch kräftig steigen.

Die Versicherer reiben sich die Hände, der Geschädigte ist gleich zweimal der Dumme. Deshalb handelt es sich auch nicht um eine Auseinandersetzung zwischen Versicherungen. Es ist immer der Geschädigte, der den Ärger hat. Und dass tatsächlich der betrunkene Autofahrer, der frei von jeglicher Selbstbelastung bleiben soll, als positives Beispiel für die Änderung herhalten muss, ist schon sehr schräg. Warum soll der geschützt oder belohnt werden? Damit er weiter betrunken fahren kann? Und wenn die Entlastung der Justiz als Argument dienen soll, meinetwegen, aber bitte da, wo es tatsächlich sinnvoll ist.

Annette Jakobeit, Kürnach

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