Korrektur:Grund zur Klage - und zur Entschuldigung

(Foto: Luis Murschetz (Illustration))

Sänger Gil Ofarim musste sich wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung vor Gericht verantworten und ein Leipziger Hotel geriet in falschen Verdacht.

In "Grand Hotel Abgrund" hat die Süddeutsche Zeitung am 7. Oktober 2021 auf Seite 9 im Feuilleton gegen das "Westin"-Hotel Leipzig Vorwürfe erhoben wegen dessen angeblich unangemessenen Verhaltens im Fall Gil Ofarim. Wie sich im Prozess gegen Ofarim vor dem Landgericht Leipzig mittlerweile herausgestellt hat, hat der Musiker seine Geschichte über judenfeindliche Schikanen eines Hotel-Mitarbeiters gegen ihn frei erfunden. Aus diesem Grunde waren auch die Vorwürfe der SZ gegen das Hotel sowie die Titelzeile unberechtigt. Wir bitten deshalb sowohl das Personal des Hotels als auch unsere Leserinnen und Leser um Entschuldigung. Zudem war Ofarim nicht, wie im Kommentar "Weise Entscheidung" vom 29. November 2023 angegeben, wegen Beleidigung und übler Nachrede angeklagt, sondern wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung. Das Gericht hatte allerdings einen rechtlichen Hinweis gegeben, dass im Falle einer Verurteilung auch üble Nachrede infrage komme.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: