Grundsteuer:Eine Reform mit System ist gefragt

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Es gibt viele Ideen, aber mit einem Vorschlag kommen einige SZ-Leser gar nicht zurecht: Die Umverteilung der Steuer rein auf die Eigentümer entspräche keinem schlüssigen Konzept. Mietsteigerungen ließen sich damit nicht einbremsen.

Wie sich eine Grundsteuer-Reform genau auswirkt, ist noch unklar, aber die meisten stadtnahen Lagen sind begehrt und damit ohnehin teuer: Neubaugebiet ,,Rebstock-Areal" in der Nähe der Frankfurter Messe. (Foto: Boris Roessler/dpa)

Zu den Artikeln "Das ist ein Weckruf" vom 18./19. April, "Die Reichen sollen zahlen" vom 16. April, "CSU lehnt Entwurf zu Grundsteuer ab" vom 10. April und "Bayern gegen alle" vom 15. März :

Zu kurz gedacht

Die Reform der Grundsteuer ist an sich schwierig genug. Allen Gesichtspunkten in der Provinz und in den Ballungszentren gerecht zu werden, ist dabei kaum möglich. Nun mehren sich aber Äußerungen der völlig sachfremden Art: Nicht die Mieter (Bewohner), sondern die Vermieter sollen die Grundsteuer tragen.

Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer. Davon finanzieren die Kommunen für ihre Bürger unter anderem die Ausgaben für Schulen, Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, kulturelle Angebote etc. Was haben die Vermieter damit zu tun? Der Wunsch, die Vermieter sollen bitteschön diese Kosten tragen, entspringt natürlich dem Ansinnen, die gestiegenen Mieten zu bremsen. Der Wunsch ist aber unlogisch, hier wollen Politiker ihre vermeintliche Klientel bedienen.

Es ist ja unstrittig, dass der Entwicklung der Mieten mit allen vernünftigen Mitteln Einhalt geboten werden muss. Man muss sich lediglich die Fehler vieler öffentlicher Institutionen in den vergangenen Jahren vor Augen führen, um geeignete Maßnahmen zu erkennen. Aber es ist ebenso wahr, dass die Mietsteigerungen zu einem guten Teil auch den veränderten Ansprüchen der Bevölkerung geschuldet sind: Die Wohnfläche je Kopf ist gestiegen, alle wollen in die Ballungszentren, echte Not haben nur wenige (Alleinerziehende, manche Rentner), die anderen haben seit dem Konjunkturaufschwung Geld. Den Mieterhöhungen wegen Luxussanierungen kann man mit einer unsinnigen Umbuchung der Grundsteuer auf die Eigentümer nicht begegnen. Die logische Reaktion der Vermieter käme prompt: Die Miete wird um den Betrag der Grundsteuer erhöht. Dies wäre rechtlich wegen des relativ zur Miete geringen Betrags kein Problem.

Harald Rapp, Freising

Weltfremde Politik

SPD und Grüne wollen die eiskalte Enteignung all derer, die sich Eigentum für einen einigermaßen geruhsamen Lebensabend erarbeiteten. Das ist weltfremde Politik, in linken Kaderschmieden auf Reglementierung und Enteignung getrimmt. In ihren Positionen beim Staat haben sie sich nach wenigen Jahren schon Pensionsansprüche erschlichen, für die ein redlicher Arbeiter, Selbstständiger oder Angestellter, knapp 200 Jahre schuften muss. Es kommt einem so vor, als ob die Eigentumsenteignung nach einstigem DDR-Muster von SPD und Grünen seit Langem vorbereitet ist. Das geht nicht und ist nicht demokratisch.

Egon Diedrich, Molfsee

Widersprüchliche Umverteilung

Wo ist das Problem bei der jetzigen Grundsteuer? Um das Bürgerrecht in einer Gemeinde beziehungsweise einer Gebietskörperschaft zu erlangen, musste man Grundbesitzer sein, und dieser Besitztitel löste Verpflichtungen aus, zum Beispiel Grundsteuern zur Finanzierung der Körperschaft. So weit der historische Ursprung der Grundsteuern. Diese Verpflichtung an Nichtgrundbesitzende in Form von Mietnebenkosten weiterzureichen, ist an sich widersprüchlich. Diese Grundsteuern gehören meines Erachtens als Ausgaben in die Anlage "Vermietung und Verpachtung" der Einkommensteuererklärung.

Alle deutschen Gemeinden sind durch das Baugesetzbuch Paragraf 1 verpflichtet, für ihr Gebiet Bauleitpläne aufzustellen. Und nicht erst seit gestern - es sollte inzwischen kaum noch nichtüberplante Baugebiete geben, und die Bebauungspläne dürften überwiegend digitalisiert sein. Im Bebauungsplan sind üblicherweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung festgelegt (§ 9). Art und Maß der - möglichen (!) - baulichen Nutzung sind allgemeingültige und gerechte Größen für die Erhebung von Steuern oder Abgaben, die aus dem Besitztitel erwachsen. Nebenbei ergibt sich damit ein gewisser Druck, einmal ausgewiesenes Bauland der von der Gemeinde definierten Nutzung zuzuführen, und dies liegt wiederum im öffentlichen Interesse.

Jede Gemeinde kann für ihr Gebiet Multiplikatoren bestimmen. Sonderabgaben wie Versiegelungsabgaben können überflüssig werden. Wertsteigerungen darüber hinaus werden beim Eigentümerwechsel über die Grunderwerbsteuer berücksichtigt.

Dipl. Ing. Gert Zilm, Hamburg

Hart erarbeitetes Eigenheim

Der Artikel von Herrn Bastian Brinkmann "Die Reichen sollen zahlen", hat mich auf die Palme gebracht. Können sich Fremdgeldverteiler aus dem linken Parteienspektrum vielleicht vorstellen, dass Eigentum mitunter schwer und unter großem Verzicht erworben wurde? Für die Erstellung unserer Immobilie haben meine Frau und ich (Krankenschwester und Krankenwagenfahrer) mehr als 45 Jahre schwer gearbeitet, sind nur selten in Urlaub gefahren und haben oft jede Mark mehrmals umgedreht, ehe wir sie ausgegeben haben.

Für Hypothekenschulden, die von uns nicht zu Berufszeiten getilgt werden konnten, ging unsere komplett angesparte Altersversorgung drauf mit dem Ergebnis, dass dieses Geld hoch versteuert werden musste, obwohl es seitens der Politik ursprünglich als steuerfreie Altersversorgung propagiert wurde. Zudem zahlen wir nun auch noch, dank Ulla Schmidt und Horst Seehofer, zehn Jahre lang Krankenkassengebühr, und zwar zuzüglich des Arbeitgeberanteils. (Die Höchstbemessungsgrenze wurde durch eine Verteilung auf zehn Jahre umgangen). Wenn ich nun lese, dass man dadurch Gerechtigkeit erzielen will, dass man auf eine hohe Grundsteuerabgabe hofft, verstehe ich die Welt nicht mehr.

Bernward Happe, Hannover

Steuern sind zum Lenken da

Steuern dienen der notwendigen Finanzierung staatlicher Aufgaben. Daneben haben sie eine Marktlenkungswirkung, indem sie das Besteuerte mehr oder weniger verteuern. Da an einer Verteuerung des Wohnens derzeit überhaupt kein Bedarf besteht, gehören Grundsteuer und Grunderwerbsteuer meines Erachtens komplett abgeschafft. Ersatzweise sollten eine Kerosin- und Schiffsdieselsteuer mit ökologisch sinnvoller Lenkungswirkung erhoben werden. Gegen überhöhte Mieten hülfe auch eine progressive Mietsteuer, die nicht auf die Mieter umlegbar und mit anderen "Ausgaben" verrechenbar ist.

Dipl. -Pol. Klaus Michael, Detmold

© SZ vom 03.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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