BDS-Urteil:Bittere Lehre für München

Lesezeit: 1 min

Der vom Gericht kassierte Erlass der Stadt, nicht über die israel-kritische BDS-Kampagne in ihren Räumen diskutieren zu lassen, war im Kampf gegen den Antisemitismus kontraproduktiv, findet ein Leser.

"Stadt muss BDS-Veranstaltungen zulassen" vom 21. Januar:

Mit den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts ist klargestellt: Raumverbote, begründet mit kommunalen BDS-Beschlüssen, verstoßen gegen die Verfassung. Damit ist diese Variante angeblicher Antisemitismusbekämpfung bundesweit die Legitimationsgrundlage entzogen. Das war absehbar. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) ist seit Jahrzehnten gefestigt.

Der "Rückschlag für die demokratische Stadtgesellschaft" (so kommentierte Dieter Reiter das Urteil; d. Red.) besteht nicht darin, dass dies zum wiederholten Male durch ein hohes deutsches Gericht festgestellt wurde. Er bestand und besteht vielmehr darin, dass unter direkter Verantwortung von Oberbürgermeister Reiter "Antisemitismusbekämpfung" auf verfassungswidriger Grundlage veranstaltet wurde. Reiter nahm dabei in Kauf, dass Bürgerinnen und Bürger Münchens in die antisemitische Ecke gestellt und damit in ihren Persönlichkeitsrechten massiv beschädigt wurden. Darunter sind Menschen, die Angehörige in der Shoa verloren haben.

Der Münchner BDS-Beschluss stützt sich auf ein "Gutachten", erstellt durch weisungsabhängige Kommunalbeamte, denen offensichtlich eine ausreichende fachliche Expertise fehlte. Der Oberbürgermeister hatte nicht den Mut oder die Einsicht, unabhängige Experten/-innen mit dieser Aufgabe zu betrauen. Fachliche Einwände des Kulturreferats, das "Gutachten" ignoriere vollständig die palästinensische Konfliktperspektive, wischte er beiseite. Eine nämliche Missachtung fachlichen Rates vor Beschlussfassung waltete offensichtlich in juristischer Hinsicht. Haben die verantwortlichen Stadtpolitiker einen solchen Rat überhaupt eingeholt? Gab es in der Stadtverwaltung Münchens keine Juristen, die zur nicht allzu komplizierten Rechtsmaterie "Meinungsfreiheit" auskunftsfähig waren?

Die Bekämpfung des Antisemitismus darf nicht im Widerspruch zu den Kernnormen des Grundgesetzes erfolgen. Nicht nur, weil das rechtswidrig ist, sondern auch, weil dann schon im Ansatz die Voraussetzungen dafür fehlen, dass dieses Anliegen in der Gesellschaft mehrheitsfähig sein und nachhaltig verankert werden kann. Es geht also nicht nur darum, dass OB Reiter verfassungswidrig, sondern darüber hinaus kontraproduktiv im Sinne des eigentlichen Anliegens handelte.

In München wurden offensichtlich die elementarsten sachlich-professionellen Überlegungen nicht angestellt. Es ging eher um eine politische Schaufensterveranstaltung, um zu demonstrieren, in der einstigen "Hauptstadt der Bewegung" sei man besonders eifrig dabei, die Lehren aus der Geschichte zu ziehen. Die Oberflächlichkeit und Kopflosigkeit, mit der man dabei zu Werke ging, vermittelt allerdings eine andere Botschaft: Es ging weniger um ein ernsthaftes Interesse an der Sache als um den demonstrativen Effekt.

Helmut Suttor, Frankfurt

© SZ vom 25.01.2022 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: