Altenpflege:Regeln und Ausnahmen

Sogenannte Wanderpflegerinnen sind meist keine ausgebildeten Altenpflegerinnen mit dreijähriger Lehrzeit. Aber viele Bedürftige beschäftigen sie trotzdem. Doch mit dem Mindestlohn wird es schwierig.

Leserbriefe sind in keinem Fall Meinungsäußerungen der Redaktion. Wir behalten uns vor, die Texte zu kürzen.

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© SZ vom 13.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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