Urteil des Bundesarbeitsgericht:Kündigung wegen Staatshetze rechtskräftig

Lesezeit: 1 min

"Volk steh auf, kämpf dich frei!": Weil er zu Gewalt gegen den Staat aufgerufen hatte, wurde ein Angestellter der Finanzverwaltung Karlsruhe entlassen. Das Bundesarbeitsgericht bestätigt nun diese Entscheidung.

Jahrelang versuchte die Oberfinanzdirektion Karlsruhe einen rechtsextremen Angestellten loszuwerden - nun ist es geglückt: Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt urteilte, dass Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die in ihrer Freizeit zur Gewalt gegen den Staat aufrufen, mit der Entlassung rechnen müssen.

Der 29-Jährige hatte elektronische Newsletter und Rundbriefe mit rechtsextremen und staatsfeindlichen Inhalten verschickt. 2009 gehörte dazu auch ein Aufruf zur Teilnahme an einer Demonstration in Halle an der Saale. Darin hieß es: "17. Juni - Ein Volk steht auf und kämpft sich frei - Zeit, einen neuen Aufstand zu wagen!" Eines Tages könne sich ein Volk "gegen den Alles über Alles raffenden und volksverratenden Staat erheben". Der Aufruf endet mit dem Satz: "Volk steh auf, kämpf dich frei!"

Die Finanzverwaltung kündigte daraufhin dem Angestellten. Er lasse mit den Aussagen in dem Aufruf ein Mindestmaß an Loyalität gegenüber Deutschland vermissen, hieß es zur Begründung. Der Angestellte bestritt jedoch, dass er einen gewaltsamen Umsturz befürworte. Er habe lediglich den Aufruf versendet, Urheber des Inhalts sei er nicht gewesen. Sein Verhalten in der Freizeit wirke sich auch nicht auf seine Arbeit aus, machte er geltend. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte jedoch die Kündigung. Der Mann habe sich mit dem Versenden des gewaltsamen Aufrufs dessen Inhalte zu eigen gemacht.

Der 29-Jährige ist seit 2007 Mitglied der NPD. Zudem gründete er einen Stützpunkt der parteieigenen Jugendorganisation, Junge Nationaldemokraten, in Karlsruhe. Wegen seiner Mitgliedschaft in der NPD hatte der Angestellte bereits eine Abmahnung bekommen. Als er seine Aktivitäten dennoch nicht einstellte, kündige ihm der Arbeitgeber. Eine Entscheidung, die das Bundesarbeitsgericht im Mai vergangenen Jahres für unwirksam erklärt hatte. Begründung: Die Parteizugehörigkeit allein sei kein Kündigungsgrund.

Auch bei der aktuellen Entscheidung betonten die Richter, dass die Mitgliedschaft des Mann in der NPD keine Rolle gespielt habe. Es sei grundsätzlich verfassungsuntreu, zur Bekämpfung des Staates aufzurufen. Dabei sei es unwesentlich, welcher Partei oder Religion man angehöre.

© Süddeutsche.de/dpa/afp/anri - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: