Tarife:Hängepartie um möglichen Lokführerstreik

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Frankfurt/Main (dpa) - Im Tarifstreit mit der Deutschen Bahn AG hat die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ihre Entscheidung über einen möglichen Streik vertagt.

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Frankfurt/Main (dpa) - Im Tarifstreit mit der Deutschen Bahn AG hat die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ihre Entscheidung über einen möglichen Streik vertagt.

Man wolle sich zunächst die am Dienstag übermittelten Vorschläge des Unternehmens genau anschauen und sich erst am Donnerstag äußern, sagte ein Gewerkschaftssprecher am Mittwoch in Frankfurt. „Die Tarifabteilung prüft die Vorschläge der Bahn sorgfältig. Wir wollen nicht vorschnell entscheiden.“

Die Bahn hatte unter anderem eine 100-prozentige Einkommensgarantie für Lokführer angeboten, die als Folge „traumatischer Ereignisse“ ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Das betrifft jene, die mit ihrem Zug Selbstmörder überfahren haben.

Die GDL fordert eine spezielle Lokführer-Versicherung gegen Berufsunfähigkeit. Bislang hatte sie mit Streiks vom 16. Januar an gedroht, sollte die Bahn diese Forderung nicht erfüllen.

Die GDL will alle Lokführer gegen Einkommenseinbußen absichern, wenn sie aus Gesundheitsgründen fahruntauglich werden und auf einen anderen Arbeitsplatz wechseln müssen. Aus Sicht der GDL sollte allein die Bahn die Versicherungsprämien zahlen.

Das bundeseigene Unternehmen hatte eine solche Versicherung am Dienstag als zu teuer abgelehnt. Sie werde am Markt nicht angeboten und müsste nach Bahn-Berechnungen mindestens 40 Millionen Euro jährlich kosten - unter der Annahme, dass wie 2013 jährlich etwa 150 Lokführer aus Gesundheitsgründen fahruntauglich werden.

Die Bahn hat die GDL zur Wiederaufnahme von Verhandlungen noch im Januar aufgefordert. Einen Mitarbeiterschutz wie bei der Bahn gebe es „nirgendwo auf der Welt“, hatte Personalvorstand Ulrich Weber festgestellt. „Es gibt keinen Grund für Streiks.“ Scharfe Kritik übte das Staatsunternehmen an dem wechselhaften Verhandlungsverhalten der GDL. Erneute Verhandlungen wolle man nur führen, wenn von vornherein klar sei, dass die Vereinbarung über fünf Jahre Gültigkeit behalte.

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