Recht so:Neue Urteile

Muss ein Autohaus einen Mitarbeiter weiterhin beschäftigen, wenn dieser alkoholisiert grobe Verkehrsverstöße begangen hat? Können Mitarbeiter Schadenersatz verlangen, wenn sie ihren Bonus nicht bekommen haben?

Nach Verfolgungsjagd gekündigt. Ein Autohaus muss einen Mitarbeiter nicht weiterbeschäftigen, wenn er unter Alkoholeinfluss grobe Verkehrsverstöße begangen hat. Das hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Ein Verkäufer des Autohauses soll an einem illegalen Rennen in der Düsseldorfer Innenstadt beteiligt gewesen sein. Der Mann hatte nach eigenen Angaben nach einer Feierlichkeit einen Dieb davon abhalten wollen, einen Lamborghini zu stehlen. Alkoholisiert und im Schockzustand habe er die Entscheidung getroffen, ein in der Halle stehendes Quad zur Verfolgung des Diebs zu nutzen. Bereits 2014 hatte der Mann unter Alkoholeinfluss einen Unfall mit Totalschaden verursacht, woraufhin ihm der Führerschein entzogen worden war. Nun kündigte ihm das Autohaus fristlos. Der Verkäufer klagte dagegen - ohne Erfolg. (Az.: 15 Ca 1769/16)

Bonuszahlung unterschlagen. Mitarbeiter können Schadenersatz verlangen, wenn sie durch die Schuld des Arbeitgebers ihren Bonus nicht bekommen. Das gilt zum Beispiel, wenn sie bei Erreichen bestimmter Ziele einen Bonus erhalten sollen, aber der Arbeitgeber kein Zielvereinbarungsgespräch führt. Ein Systemanalytiker hatte vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz geklagt. Er erhielt ein monatliches Gehalt und nahm darüber hinaus an einem freiwilligen Bonusplan teil. Während für das Jahr 2013 ein Bonusplan existierte, stellte der Arbeitgeber für 2014 keinen solchen Plan auf. Als der Mann unter Einhaltung der vertraglichen Frist kündigte, meinte der Arbeitgeber, ihm wegen des fehlenden Bonusplans für 2014 keine Prämie zahlen zu müssen. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Der Bonusplan sei schließlich Bestandteil des Arbeitsvertrags gewesen. Es sei Sache des Arbeitgebers, Ziele zu vereinbaren. (Az.: 8 Sa 201/15).

© SZ vom 15.10.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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