Gesundheitscheck für den neuen Job:Wie geht's uns denn?

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Lebenslauf, Zeugnisse, Untersuchung: Mancher Arbeitgeber verlangt von Bewerbern, einen Gesundheitscheck zu machen. Doch das ist nur in wenigen Fällen zulässig - und kann einen Bewerber in Bedrängnis bringen.

Das Vorstellungsgespräch läuft gut. Der Chef ist nett, und man kann sich so präsentieren, wie man es geplant hatte. Doch dann sagt der künftige Vorgesetzte auf einmal: "Gehen Sie bitte noch zum Arzt und machen einen Gesundheitscheck." Viele Bewerber sind in einer solchen Situationen verunsichert. Sie fragen sich: Was ist erlaubt und was nicht?

Piloten gehören zu den wenigen Berufsgruppen, bei denen ein Gesundheitscheck vorgeschrieben ist und regelmäßig eingefordert wird. (Foto: Boris Roessler/dpa)

"Es ist nicht bei jedem Job üblich, dass ein Gesundheitscheck verlangt wird", sagt Karl Geißler, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Der Weg zum Arzt kann vom Bewerber nur gefordert werden, wenn die Gesundheit für den Job entscheidend ist. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums dürfen ärztliche Einstellungsuntersuchungen und psychologische Tests nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Bewerbers durchgeführt werden.

"Ein klassischer Arbeitnehmer wird in der Regel eher selten nach seinem gesundheitlichen Zustand gefragt", sagt der Rechtsanwalt Jakob Lange aus Wiesbaden. Eine Besonderheit gilt bei Jugendlichen. Bei ihnen ist ein Gesundheitscheck Pflicht. "Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur dann beschäftigt werden, wenn er sich von einem Arzt untersuchen hat lassen und diese Untersuchung dem Arbeitgeber vorliegt." So soll sichergestellt werden, dass die Gesundheit des Jugendlichen nicht wegen des Jobs gefährdet wird.

Es gibt Ausnahmen von der Regel

Gesundheitschecks können außerdem in belastenden oder solchen Berufen Pflicht sein, in denen Ansteckungen ein großes Risiko sind. Dazu zählen zum Beispiel die Berufsgruppen Arzt und Pilot. "Der Arbeitgeber darf nur dann Fragen zum Gesundheitszustand stellen, wenn er ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung geltend machen kann", sagt Lange. Das sei bei Piloten der Fall. "Für sie gibt es Vorschriften, nach denen genaue regelmäßige Untersuchungen Pflicht sind." Denn wer ein Flugzeug fliegt, sollte besser nicht in der Luft einen Herzinfarkt bekommen.

Auch im Gesundheitswesen und in der Industrie können bestimmte Fragen zulässig sein. "Ich rate Arbeitgebern dazu, immer nur tätigkeitsbezogen zu fragen", sagt Geißler. Zum Beispiel: Können Sie das Dach decken? Sind Sie schwindelfrei? Bei Medizinern ist es ausnahmsweise auch zulässig, nach einer HIV-Infektion zu fragen. Denn Ärzte könnten Dritte durch ihre Tätigkeit anstecken. Bei Lastwagenfahrern darf nach einer Alkoholerkrankung gefragt werden.

Doch selbst wenn ein Gesundheitscheck zulässig ist, gibt es Grenzen. Der Arzt oder Psychologe darf dem Arbeitgeber nur das mitteilen, was notwendig ist, um festzustellen, ob der Arbeitnehmer geeignet ist. Wer sich also um einen Bürojob bewirbt, darf nicht nach einer HIV-Infektion gefragt werden. Passiert das dennoch, haben Bewerber das Recht, die Frage falsch zu beantworten, so Lange.

Eine echte Zwickmühle

Einfach sind solche Situationen dennoch nicht. Denn wer sagt, er möchte die Frage nicht beantworten, hat zwar kein rechtliches Problem, dafür aber ein tatsächliches, sagt Fachanwalt Geißler. Viele Arbeitgeber würden dann nämlich schlicht auf die Einstellung verzichten. Zwar gestehe die Rechtsprechung dem Arbeitnehmer zu, auf unzulässige Fragen die Unwahrheit zu sagen. "Aber wer möchte ein Arbeitsverhältnis mit einer Lüge beginnen?" Anwalt Lange fügt hinzu: "Manchmal stehen auch im Arbeitsvertrag Klauseln, die regelmäßige Gesundheitschecks vorsehen." Oft seien sie nicht wirksam, auch wenn man sie unterschrieben habe. "Was jedoch im Einzelfall rechtmäßig ist und was nicht, sollte man mit einem Rechtsanwalt klären."

Änderungen könnte eine Neuregelung zu Gesundheitschecks im Beschäftigtendatenschutzgesetz bringen, das als Entwurf vorliegt. Geplant sei darin, dass Arbeitgeber einen Check durchführen dürfen, wenn Mitarbeiter innerhalb der Firma den Job wechseln sollen, sagt Lange. Doch noch sei nicht sicher, ob es in Kraft treten werde.

© SZ vom 14.01.2012/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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