Viele nach Deutschland Eingewanderte arbeiten für ein paar Euro in Jobs, die weit unter ihren Fähigkeiten liegen. Einer der Gründe: Ihre in der Heimat erworbenen Abschlüsse werden nicht anerkannt. Mit einem Internetportal und einer Telefon-Hotline will das Bildungsministerium Zuwanderer über ihre neuen Rechte bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse informieren.

Seit dem 1. April haben Migranten einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr Berufsabschluss aus dem Heimatland innerhalb von drei Monaten überprüft wird. Stimmt die Qualifikation mit den deutschen Anforderungen nicht überein, müssen zumindest die im Ausland erworbenen Kenntnisse bescheinigt werden. "Durch dieses Gesetz darf beispielsweise ein hochqualifizierter Arzt aus dem Ausland endlich auch als Arzt arbeiten - und muss nicht mehr länger Taxi fahren", sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU).
Das sogenannte Anerkennungsgesetz gilt für Berufe, für die der Abschluss in Deutschland bundesstaatlich geregelt ist - beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Handwerksmeister und Ausbildungsberufe. Für sie sei das eine Frage der Gerechtigkeit und des Respekts vor der Qualifikation eines Menschen.
Nach Einschätzung der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Staatsministerin Maria Böhmer (CDU), kommt das Anerkennungsgesetz rund 300.000 Menschen direkt zugute. Es sei zugleich "ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung der Lebensleistung der Zuwanderer", sagte Böhmer. Nun seien die Länder aufgerufen, wie zugesagt, die berufsrechtlichen Regelungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu ändern, so Böhmer. Dies betreffe etwa Lehrer, Ingenieure und Erzieher.
Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr unter der Nummer +49 30 1815 1111 zu erreichen. Informiert wird in Deutsch und Englisch.