Ein Kommentar in einem sozialen Netzwerk, eine Nachricht an Freunde, eine Zigarettenpause. Nur mal eben kurz - der Chef wird es wohl nicht merken. Aber eigentlich steht in dieser Zeit die Arbeit still. Wie viel Privates darf man mit der Arbeitszeit vermischen, und was sollte man auf den Feierabend verschieben?
Nachrichten schicken. Ein Blick auf das Display, eine SMS an die Freunde oder ein kurzes Telefonat mit den Kindern. Das Smartphone ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Aber darf es auch während der Arbeitszeit genutzt werden? "Wenn der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit unterm Tisch eben eine SMS tippt, ist dies schwer nachzuweisen", sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. "Wenn allerdings drei Kollegen bezeugen können, dass man den ganzen Tag am Smartphone hängt, wird es problematisch." Hier kommt es auf die Häufigkeit an. Wer nur mal eben der Familie schreibt, dass es etwas später wird, dem droht keine Abmahnung. Wer hingegen stundenlang privat telefoniert oder private Nachrichten tippt, begeht einen Arbeitszeitbetrug. Das kann die Kündigung zur Folge haben. Grundsätzlich gilt immer: "Die Arbeitszeit ist zum Arbeiten da. Dafür wird man bezahlt", sagt Michael Henn vom Verband Deutscher Anwälte (VDA).
Allerdings gibt es Ausnahmen. Besonders dann, wenn es sich um einen Notfall handelt - wenn sich beispielsweise das eigene Kind in der Schule verletzt oder die Kinderbetreuung kurzfristig abgesagt hat: In solchen Fällen sind private Telefonate während der Arbeitszeit erlaubt. "Dabei handelt es sich um ein unvorhersehbares Ereignis", erklärt Jens Pfanne vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Im Internet surfen. Mal eben etwas auf Facebook posten oder nach dem Wetter googeln: Wer das während der Arbeitszeit macht, sollte vorsichtig sein. "Ein Gericht entschied, dass der Arbeitgeber den Browser-Verlauf des Dienstrechners kontrollieren und im Prozess verwenden darf. Die Privatsphäre tritt in diesem Fall zurück", so Pfanne. Auch wenn das private Surfen vom Arbeitgeber erlaubt ist, sollte man es nicht exzessiv machen. Die Arbeit darf darunter nicht leiden, sonst handelt es sich wieder um einen Arbeitszeitbetrug.
Raucherpause einlegen. Beim Rauchen scheiden sich die Geister nicht nur unter den Arbeitgebern, sondern sogar unter den Kollegen. Die Nichtraucher sind sauer, wenn die Raucher mehrere kurze Pausen während der Arbeitszeit machen dürfen. Und die Raucher beschweren sich, wenn diese Unterbrechungen verboten sind. Grundsätzlich gelten die normalen Pausenansprüche. "Wenn der Arbeitgeber das Rauchen in der Arbeitszeit verbietet, gibt es nichts zu diskutieren. Darunter leidet die Arbeit", sagt Henn.
Arzttermine wahrnehmen. Wer Vollzeit unter der Woche arbeitet, findet kaum Zeit für einen Arztbesuch. Oft hat die Praxis nach Feierabend schon geschlossen. Muss man sich also dafür einen Tag freinehmen? "Grundsätzlich sollten Arztbesuche während der privaten Zeit stattfinden", sagt Bredereck. Allerdings gibt es eine Ausnahme. "Wenn es nicht anders möglich ist, darf man während der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Beispielsweise bei einem CT- oder Röntgentermin", sagt Michael Henn vom VDA. In solchen Fällen werde das Gehalt gezahlt, ohne dass man arbeitet. Wichtig ist dann aber, die Arzttermine möglichst an den Anfang oder an das Ende des Arbeitstages zu legen, damit man nur einen Teil des Tages ausfällt.
Aussortiertes mitnehmen. Die aussortierten Ordner stehen auf dem Flur. Ob sie nun auf dem Müll landen oder man sie mit nach Hause nimmt - eigentlich kommt das doch auf das Gleiche raus. Aber Vorsicht - das ist Diebstahl. "Auf eigene Faust darf man nichts mitnehmen. Bis die Entsorgungsfirma das Ausrangierte abgeholt hat, ist es Eigentum des Arbeitgebers. Hier muss man um Erlaubnis fragen", sagt Pfanne. Sonst kann sogar die Kündigung drohen.
Geburtstag feiern. Zum Geburtstag kommen oft die Kollegen zum Gratulieren vorbei. Ein kleiner Umtrunk gehört in vielen Abteilungen dazu: geschmierte Brötchen, Kuchen und ein Glas Sekt. Aber ist das erlaubt? "In den Pausen ist es in der Regel erlaubt, während der Arbeitszeit nicht. Das muss man mit dem Vorgesetzten absprechen", sagt Fachanwalt Bredereck. Vor allem, wenn Alkohol ausgeschenkt werden soll. Denn dieser ist in der Regel komplett untersagt.