Nürnberg (dpa) - Selbstständige sollen nach Vorstellungen der Bundesagentur für Arbeit nur noch für eine Übergangsfrist Hartz IV beziehen dürfen. Auch sollen sie künftig nur noch in eng begrenztem Rahmen ihren Gewinn mit Betriebsausgaben schmälern können. Das sehen interne Vorschläge der Bundesagentur für eine Rechtsvereinfachung bei Hartz-IV-Leistungen vor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegen. Derzeit beziehen bundesweit rund 125 000 Selbstständige Hartz IV, weil ihre Einkünfte zum Leben nicht ausreichen.
Arbeitsmarkt:Bundesagentur will höhere Hartz-IV-Hürden für Selbstständige
Nürnberg (dpa) - Selbstständige sollen nach Vorstellungen der Bundesagentur für Arbeit nur noch für eine Übergangsfrist Hartz IV beziehen dürfen. Auch sollen sie künftig nur noch in eng begrenztem Rahmen ihren Gewinn mit Betriebsausgaben schmälern können. Das sehen interne Vorschläge der Bundesagentur für eine Rechtsvereinfachung bei Hartz-IV-Leistungen vor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegen. Derzeit beziehen bundesweit rund 125 000 Selbstständige Hartz IV, weil ihre Einkünfte zum Leben nicht ausreichen.
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