Arbeit:Urteil: Note 3 beschreibt durchschnittliche Arbeitsleistung

Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt aber die Hoffnung vieler Beschäftigter enttäuscht, sich künftig leichter eine bessere Gesamtbewertung im Arbeitszeugnis zu erstreiten. Die Formulierung "zur vollen Zufriedenheit", die der Note 3 entspricht, beschreibe weiterhin eine durchschnittliche Leistung, entschied der 9. Senat in Erfurt. Wolle ein Mitarbeiter eine bessere Bewertung, müsse er genaue Gründe dafür darlegen. Das gelte auch, wenn in einer Branche gute und sehr gute Beurteilungen gang und gäbe seien.

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Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt aber die Hoffnung vieler Beschäftigter enttäuscht, sich künftig leichter eine bessere Gesamtbewertung im Arbeitszeugnis zu erstreiten. Die Formulierung „zur vollen Zufriedenheit“, die der Note 3 entspricht, beschreibe weiterhin eine durchschnittliche Leistung, entschied der 9. Senat in Erfurt. Wolle ein Mitarbeiter eine bessere Bewertung, müsse er genaue Gründe dafür darlegen. Das gelte auch, wenn in einer Branche gute und sehr gute Beurteilungen gang und gäbe seien.

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