Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht könnte mit einem heute erwarteten Urteil eine Untergrenze für die Lehrlingsvergütung in komplett öffentlich geförderten Ausbildungsgängen festlegen. Geklagt hat eine junge Frau, die sich in einem solchen Programm in Thüringen zur Verkäuferin ausbilden ließ. Dafür bekam sie monatlich 210 Euro im ersten und 217 Euro im zweiten Lehrjahr. Weil sie dies nicht angemessen fand, verlangt die Klägerin eine Nachzahlung von gut 2300 Euro. Als Richtschnur sieht sie zwei Drittel des Bafög-Satzes an. Mit dieser Ansicht konnte sie sich in den Vorinstanzen durchsetzen.
Arbeit:Richter nehmen Lehrgeld bei geförderten Programmen unter die Lupe
Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht könnte mit einem heute erwarteten Urteil eine Untergrenze für die Lehrlingsvergütung in komplett öffentlich geförderten Ausbildungsgängen festlegen. Geklagt hat eine junge Frau, die sich in einem solchen Programm in Thüringen zur Verkäuferin ausbilden ließ. Dafür bekam sie monatlich 210 Euro im ersten und 217 Euro im zweiten Lehrjahr. Weil sie dies nicht angemessen fand, verlangt die Klägerin eine Nachzahlung von gut 2300 Euro. Als Richtschnur sieht sie zwei Drittel des Bafög-Satzes an. Mit dieser Ansicht konnte sie sich in den Vorinstanzen durchsetzen.
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