Arbeit:Bundesrichter: Mindestens 25 Prozent Zuschlag bei Nachtarbeit

Erfurt (dpa) - Nachtarbeiter haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts einen Anspruch auf einen Zuschlag zum Bruttostundenlohn von mindestens 25 Prozent. Bei besonderer Belastung durch Dauernachtarbeit werde ein Zuschlag von 30 Prozent fällig, entschied das Gericht in Erfurt. Geklagt hatte ein Lastwagenfahrer aus Hamburg, der für ein nicht tarifgebundenes Unternehmen nachts Pakete im Linientransportdienst befördert. Sein Arbeitgeber hatte ihm nur einen Zuschlag von maximal 20 Prozent gewährt.

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Erfurt (dpa) - Nachtarbeiter haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts einen Anspruch auf einen Zuschlag zum Bruttostundenlohn von mindestens 25 Prozent. Bei besonderer Belastung durch Dauernachtarbeit werde ein Zuschlag von 30 Prozent fällig, entschied das Gericht in Erfurt. Geklagt hatte ein Lastwagenfahrer aus Hamburg, der für ein nicht tarifgebundenes Unternehmen nachts Pakete im Linientransportdienst befördert. Sein Arbeitgeber hatte ihm nur einen Zuschlag von maximal 20 Prozent gewährt.

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