Erfurt (dpa) - Die Gewerkschaft der Flugsicherung muss für die Folgen von Lotsenstreiks keinen Schadenersatz an mehrere Airlines zahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil zu Schadenersatzansprüchen Dritter bei Arbeitskämpfen entschieden. Danach können Gewerkschaften von nicht bestreikten Unternehmen in der Regel nicht für Folgekosten, zum Beispiel durch ausgefallene Flüge haftbar gemacht werden. Fünf Fluggesellschaften hatten die GdF nach Arbeitskämpfen auf Schadenersatz in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro verklagt.
Arbeit:Bundesrichter: Kein Schadenersatz nach Fluglotsenstreiks
Erfurt (dpa) - Die Gewerkschaft der Flugsicherung muss für die Folgen von Lotsenstreiks keinen Schadenersatz an mehrere Airlines zahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil zu Schadenersatzansprüchen Dritter bei Arbeitskämpfen entschieden. Danach können Gewerkschaften von nicht bestreikten Unternehmen in der Regel nicht für Folgekosten, zum Beispiel durch ausgefallene Flüge haftbar gemacht werden. Fünf Fluggesellschaften hatten die GdF nach Arbeitskämpfen auf Schadenersatz in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro verklagt.
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