Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht verhandelt heute über die Frage, ob eine muslimische Krankenschwester in einer evangelischen Klinik ein Kopftuch tragen darf. Geklagt hat eine 36-Jährige aus Bochum, die nach einer längeren Job-Pause mit einem Kopftuch zum Dienst zurückkehren wollte. Das Krankenhaus in evangelischer Trägerschaft erlaubte das nicht und stellte sie frei. Die Frau beruft sich auf ihre Religionsfreiheit und verlangt ihren ausstehenden Lohn. Die Klinik argumentiert mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht.
Arbeit:Bundesarbeitsgericht verhandelt Kopftuchstreit in Klinik
Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht verhandelt heute über die Frage, ob eine muslimische Krankenschwester in einer evangelischen Klinik ein Kopftuch tragen darf. Geklagt hat eine 36-Jährige aus Bochum, die nach einer längeren Job-Pause mit einem Kopftuch zum Dienst zurückkehren wollte. Das Krankenhaus in evangelischer Trägerschaft erlaubte das nicht und stellte sie frei. Die Frau beruft sich auf ihre Religionsfreiheit und verlangt ihren ausstehenden Lohn. Die Klinik argumentiert mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht.
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