Arbeit:Arbeitsrichter entscheiden über angemessene Bezahlung von Lehrlingen

Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt befasst sich am Vormittag abermals mit der Frage, wann die Vergütung für einen Lehrling angemessen ist. Geklagt hat ein Mann aus Bayern, der sich von 2008 bis 2012 zum Industriemechaniker ausbilden ließ. Er fordert eine Nachzahlung von mehr als 21 000 Euro, weil sein Lehrgeld etwa 50 Prozent unter dem Tarif der Metall- und Elektroindustrie in Bayern lag. Nach bisheriger Rechtsprechung liegt die Mindestvergütung für Lehrlinge in nicht tarifgebundenen Betrieben bei 80 Prozent des Tarifniveaus.

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Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt befasst sich am Vormittag abermals mit der Frage, wann die Vergütung für einen Lehrling angemessen ist. Geklagt hat ein Mann aus Bayern, der sich von 2008 bis 2012 zum Industriemechaniker ausbilden ließ. Er fordert eine Nachzahlung von mehr als 21 000 Euro, weil sein Lehrgeld etwa 50 Prozent unter dem Tarif der Metall- und Elektroindustrie in Bayern lag. Nach bisheriger Rechtsprechung liegt die Mindestvergütung für Lehrlinge in nicht tarifgebundenen Betrieben bei 80 Prozent des Tarifniveaus.

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