Psychiatrie:So verrückt darf ein Mensch sein

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Klinikpsychiater dürfen Kranke derzeit nicht gegen ihren Willen behandeln. Sie warten auf neue gesetzliche Regelungen - und müssen sich bis dahin einem unfreiwilligen Experiment unterziehen: der Psychiatrie ohne Zwang. Kann so etwas funktionieren? Erfahrungen aus einer Münchner Klinik.

Von Nina von Hardenberg

Als sich die Welt von Erwin Lose verfinsterte, als auch Menschen, die ihm helfen wollten, wie Feinde aussahen, hätte vielleicht eine Zigarette noch alles zum Guten wenden können. Ein Satz wie "Wollen Sie erstmal eine rauchen?", wäre als freundliche Geste zu ihm durchgedrungen und hätte ihn einsichtig gestimmt, glaubt Lose heute. Es gab diese Geste aber nicht. Und so saß der Patient, der hilfesuchend in die Psychiatrische Klinik der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität gekommen war, auf einem Sofa im Behandlungsraum und spürte, wie die Angst in ihm aufstieg, als sich ein Arzt und drei Pfleger in weißen Kitteln vor ihm aufbauten.

Die Angst ist Lose, der seinen echten Namen nicht in der Zeitung lesen will, geblieben. Er fühlt sie auch heute noch, wenn er fünfzehn Jahre später in die Klinik zurückkommt - und damit an den Anfang seiner Krankheitsgeschichte mit einer manischen Depression. Lose ist ein großer, breitschultriger Mann. Die schwere Holztür des Gründerzeitgebäudes schiebt er schwungvoll auf, dann aber schaut er sich suchend um, setzt sich auf eine Bank. "Im Hinterkopf bleibt immer die Angst, dass sie mich wieder festschnallen", sagt er. Es war kein guter Anfang.

Der Arzt hielt ihm damals einen Becher hin und sagte: "Trinken Sie das". Lose lehnte ab. Der Arzt forderte ihn erneut auf, und der Patient lehnte wieder ab. Bei der dritten Mahnung nahm er den Becher und schüttete ihn dem Arzt ins Gesicht. Das war für Arzt und Pfleger das Alarmsignal. Sie packten ihn zu viert und schnallten den sich wütend wehrenden Mann mit Gurten an Bauch, Händen und Füßen auf ein Krankenbett. Das Medikament bekam er nun gegen seinen Willen, als Spritze. Danach wollte er gar nichts mehr, erinnert sich Lose. Er zieht die Schultern hoch, winkelt die Arme an, legt den Kopf schief und lässt die Zunge raushängen. "Haldol", sagt er. "Wissen Sie, was das mit Ihnen macht?"

Misstrauen gegenüber Kliniken

Psychiatrische Behandlungen können Menschen von Angst- und Wahnzuständen befreien. Das Medikament Haldol etwa wird trotz der zum Teil erheblichen Nebenwirkungen noch heute in der Psychiatrie gegeben, um akute Krisen zu stoppen. Je früher ein Mensch die Mittel nimmt, desto besser stehen die Chancen für eine Heilung, sagen Ärzte. Darum sei es wichtig, die Menschen zu behandeln, selbst wenn diese das während eines Krankheitsschubs nicht einsehen. Auch bei Lose hat die Behandlung den Wahn beendet. Geblieben ist das Misstrauen gegenüber Kliniken.

Wie viel Zwang dürfen Ärzte ausüben und dürfen sie Patienten auch gegen ihren Willen behandeln? Diese Fragen beschäftigen seit dem Sommer nicht nur Ärzte und Patienten sondern auch den Bundestag. Früher war die Sache klar: Patienten, die ein Richter in eine Psychiatrie eingewiesen hatte, etwa weil sie sich selbst oder andere gefährdeten, durften von den Ärzten mit Zustimmung ihres Betreuers quasi automatisch auch gegen ihren Willen medikamentös behandelt werden. Damit ist vorerst Schluss.

Der Bundesgerichtshof hat im Sommer erklärt, dass für diese Praxis die gesetzliche Grundlage fehle. Nun müssen die Abgeordneten Regeln erarbeiten, die den Kranken klar vor Missbrauch schützen. Es gilt abzuwägen zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und der Fürsorgepflicht der Ärzte. Es geht aber auch grundsätzlich um die Frage, wie verrückt ein Mensch sein darf und wie schnell er wieder funktionieren muss.

Ohne Gesetz dürfen die Psychiatrien vorerst gar niemanden gegen seinen Willen behandeln. Sie erproben deshalb unfreiwillig ein Experiment: Die Psychiatrie ohne Zwang. Für Patientenvertreter wie Lose, der sich im Verein der Münchner Psychiatrieerfahrenen engagiert, ist die Situation eine Chance auf Veränderung. Für die meisten Kliniken ist es ein unhaltbarer Zustand.

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