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Eine Kölner Hautärztin hatte vor dem BGH gegen das Ärztebewertungsportal Jameda geklagt und gewonnen: Ihr Profil muss gelöscht werden. Bei der Entscheidung spielte die zweifelhafte Neutralität des Portals eine Rolle, denn es teilt Ärzte in zwei Gruppen: Jene mit und jene ohne Premiumpaket.
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