Berlin (dpa) - Nur wenige ungewollt kinderlose Eltern versuchen, durch eine Embryonenspende doch noch zu einem Wunschkind zu kommen. Doch der Umgang mit den Embryonen ist in Deutschland ein sehr sensibles Thema, sei es in der Fortpflanzungsmedizin, sei es in der Stammzellforschung.
Das Embryonenschutzgesetz von 1990 gibt den rechtliche Rahmen. Doch Gesetzeslücken bei der Embryonenspende beziehungsweise der Embryonenadoption riefen den Deutschen Ethikrat auf den Plan.
Was ist ein Embryo?
Als Embryo gilt jede befruchtete, menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der sogenannten Kernverschmelzung an sowie jede von einem Embryo entnommene Zelle, die sich wieder zu einem Embryo weiterentwickeln könnte.
Wie viele Fälle von Embryonenspenden gibt es?
Seit 2013 ist die Embryonenspende in Deutschland möglich. Bis Ende 2015 wurden 179 Anfragen gestellt, 141 Paare wurden nach Angaben des Ethikrates in eine Empfänger-Warteliste aufgenommen. 57 Spenden gibt es bereits sowie 45 Weitergaben solcher Embryonen. 15 Schwangerschaften resultierten daraus mit sieben Geburten und insgesamt neun Kindern.
Wie werden die Embryonen gewonnen?
Bei einer künstlichen Befruchtung werden der Frau Eizellen entnommen und „im Reagenzglas“ mit Sperma befruchtet (in-vitro-Zeugung). Von den Embryonen dürfen der Frau pro Fruchtbarkeitszyklus nur drei übertragen werden. Das ist die sogenannte Dreierregel, durch die Mehrlingsschwangerschaften vermieden werden sollen. Zugleich will der Gesetzgeber durch die Begrenzung erreichen, dass die Embryonen von Anfang an die Chance der Weiterentwicklung durch Übertragung auf die Frau haben.
Welche Embryonen dürfen gespendet werden?
Wenn die Frau nicht alle auf diesem Wege erzeugten Embryonen benötigt, weil sie etwa die Behandlung abbricht, können einige Embryonen ungeplant überzählig sein. Diese Embryonen können dann einem ungewollt kinderlosen Paar gespendet werden. Diesem wird so möglicherweise der Kinderwunsch erfüllt. Zugleich werden, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, zumindest einigen überzähligen Embryonen Lebenschancen eröffnet. Eine Leihmutterschaft ist verboten, ebenso die gezielte Herstellung von Embryonen zu dem Zweck, sie später zu spenden. Der Gesetzgeber will die geschäftsmäßige Vermittlung unterbinden.
Wer entscheidet über die Spende?
Die Spendereltern entscheiden generell darüber, ob ein Embryo weitergegeben werden darf. Dabei wird grundsätzlich vorausgesetzt, dass sich beide Elternteile darüber einig sind. Zum Teil wird auch die Auffassung vertreten, dass es Ausnahmesituationen geben könnte, in der auch bei fehlender Einwilligung der genetischen Eltern die staatlichen Stellen über eine Spende entscheiden. Nicht ganz so eindeutig regelbar ist die Frage, ob einem Paar eine Embryoadoption ermöglicht werden soll.
Wer ist bei einer Embryonenspende die Mutter?
Laut Ethikrat werden als genetische Eltern diejenigen Personen bezeichnet, von denen die Keimzellen stammen. Biologische Eltern sind die genetischen Eltern sowie die Geburtsmutter. Dabei sind Spendereltern jene Personen, die einen Embryo freigeben. Empfängereltern sind jene, die eine Embryospende angenommen haben. Grundsätzlich sollten nach Meinung des Ethikrates die elterlichen Rechte und Pflichten des Spenderpaares mit dem Zeitpunkt des Embryotransfers aufgehoben werden und an das Empfängerpaar übergehen.
Wie kann das Kind sein Recht auf Auskunft über seine Abstammung ausüben?
Der Ethikrat schlägt vor, dass die Embryonenspende in einer zentralen Einrichtung dokumentiert und die Unterlagen 110 Jahre aufbewahrt werden sollten. Hier soll dann jeder ab dem 16. Lebensjahr Auskunft über seine genetische Abstammung erhalten können.