Gentests an Embryonen:Bundesrat stimmt PID-Verordnung zu

Fast zwei Jahre ist es her, dass der Bundestag für die Zulassung von Gentests an Embryonen stimmte. Doch Paaren, die auf die Präimplantationsdiagnostik hoffen, ist die Technik noch immer verwehrt. Nun können die Angebote dazu aufgebaut werden.

Nach jahrelangen Debatten ist der Weg für die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland frei. Paare mit Genanlagen, die ein Risiko für den Nachwuchs darstellen, können ihre Embryonen aus dem Reagenzglas in einigen Monaten mit Gentests auf schwere Defekte untersuchen lassen. Der Bundesrat hat jetzt einer entsprechenden Rechtsverordnung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zugestimmt.

Die Tests sollen Paare vornehmen lassen können, die sich ihren Kinderwunsch nur mit Hilfe einer künstlichen Befruchtung erfüllen können, und deren Genanlagen aber eine Tot- oder Fehlgeburt oder eine schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich machen. Embryonen mit Schäden sollen der Mutter nicht eingepflanzt werden.

Bei der Abstimmung verlangte die Länderkammer einige Änderungen. Dabei ging es etwa darum, dass die Zentren zur Durchführung der PID erst einzeln genehmigt werden müssen und somit begrenzt werden sollen. Bahr kündigte an, dass die Regierung die Änderungen übernehmen werde. "Jetzt werden wir die Verordnung zügig in Kraft setzen und damit Rechtssicherheit für die Paare und alle Beteiligten herstellen", sagte er.

Keine Mehrheit bei den Ländern fand die ursprüngliche Forderung, dass diese selbst über die Zusammensetzung von Ethikkommissionen befinden können. Diese Gremien entscheiden in jedem Einzelfall, ob ein Paar eine PID machen lassen darf. Es hätte deshalb zu einer Ungleichheit zwiscen den Ländern kommen können: So wäre es möglich gewesen, dass Nichtmediziner in einigen Ländern die Entscheidungsgremien dominieren und besonders restriktiv entscheiden. In anderen Ländern hätte es dagegen liberale Kommissionen geben können. Vor allem Bayern hatte sich für den Passus eingesetzt.

Bereits im Juli 2011 hatte der Bundestag nach einer gefühlsgeladenen Debatte ohne Fraktionszwang für die begrenzte Zulassung der PID gestimmt. Als das Gesetz im Dezember 2011 in Kraft trat, fehlte allerdings die Rechtsverordnung, die Einzelheiten regelt. Für diese Verordnung ist nun der Weg frei.

Kritische Stimmen sind derweil nicht verstummt. Für Gegner der Methode ist sie ein Dammbruch hin zu "Designer-Babys". Vor allem die katholische Kirche, Behindertenvertreter und die damals unterlegenen Bundestagsabgeordneten sind weiter gegen die Einführung der PID.

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