Die Zeit nach Weihnachten ist bekannt dafür, dass manchmal Themen hochkochen, mit denen zuvor niemand gerechnet hatte. So war es jetzt auch mit dem FDP-Vorschlag, die Steuerklasse V abzuschaffen, weil sie Frauen benachteilige. Noch weiter ging SPD-Chef Sigmar Gabriel, indem er am Wochenende forderte, gleich das gesamte Ehegattensplitting zu beerdigen. Eigentlich ein alter Hut, dieser Vorschlag. Doch irgendwie hat er es bis heute nie ganz nach oben auf die Tagesordnung geschafft. Das ist bedauerlich.
Wenn es um die Förderung der Berufstätigkeit von Frauen geht - und darüber wurde nun wahrlich viel gesprochen im vergangenen Jahr - dann ist das Ehegattensplitting ein entscheidender Aspekt: Es setzt nämlich völlig falsche Anreize. Vor allem, indem es Frauen den Entschluss erheblich erschwert, auch nach der Heirat berufstätig zu bleiben. Erst recht, wenn sie Kinder haben. Vielen Befürwortern des Ehegattensplittings ist das vermutlich gar nicht so klar.
Ein schöner Gedanke
Es ist ja tatsächlich ein schöner Gedanke, der hinter dem Splittingtarif und der gemeinsamen Veranlagung steckt: Der Staat wollte das Versprechen von Mann und Frau belohnen, fortan persönlich und finanziell füreinander einzustehen. Wer wie viel Geld für den gemeinsamen Lebensunterhalt beisteuert, sollte keine Rolle spielen. Zumal der Ehepartner, der nicht berufstätig ist, sich ja ebenfalls verdient macht, indem er sich um Haushalt und Kinder kümmert.
Deshalb werden beim Splitting die Einkommen der Ehepartner nicht - wie bei Ledigen - getrennt betrachtet und jedes für sich besteuert, sondern addiert und durch zwei geteilt. Für jenen, der mehr verdient, bedeutet das letztlich, dass sein Einkommen mit einem niedrigeren Steuersatz belegt wird, als es seiner Gehaltshöhe entspräche. Für den anderen aber, der weniger verdient, hat es genau den gegenteiligen Effekt: Er, oder vielmehr sie (denn es ist ja meist die Frau, die weniger verdient) muss auf ihr Einkommen mehr Steuern zahlen, als es ihrer Gehaltshöhe in Wahrheit entspräche.
Solange das gesamte Geld in einem gemeinsamen Topf landet und beruflich wie privat alles läuft wie gehabt, spielt das womöglich keine große Rolle. Sollte die Frau aber eines Tages Anspruch auf Arbeitslosen-, Mutterschafts- oder Elterngeld haben, kann sich der höhere Steuersatz sehr wohl negativ für sie auswirken, da diese Leistungen an den Nettolohn anknüpfen.