Steuererklärung:Was Sie tun können, wenn sich das Finanzamt verrechnet

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Auch Finanzämter machen Fehler. Wenn Steuerzahler diese bemerken, lohnt sich ein Einspruch. (Foto: dpa-tmn)

Auch aufmerksamen Behörden passieren Fehler. Steuerzahler sollten dann Einspruch einlegen. Hier sind sieben Tipps.

Von der Finanztip-Redaktion

Auch Behörden können irren - das gilt selbst für das gründlich arbeitende Finanzamt. Wenn die Behörde beim Steuerbescheid Fehler macht, sollten Steuerpflichtige Einspruch erheben. Die Chancen auf Erfolg stehen ziemlich gut: 2015 gingen 3,5 Millionen Einsprüche ein, zwei von drei waren erfolgreich. Für den schriftlichen Einspruch beim Finanzamt haben Steuerpflichtige einen Monat Zeit. Hier einige Tipps, die beim Einspruch helfen können:

1. Bescheid vergleichen

Wer eine Software für die Steuer einsetzt, hat es besonders leicht. Denn die errechnet einen Steuerbescheid, den man mit dem Original vom Finanzamt vergleichen kann. Weichen die Ergebnisse stark voneinander ab, sollte man den Bescheid unbedingt im Detail untersuchen.

2. Werbungskosten, Sonderausgaben und Lohnsteuer überprüfen

Auf der ersten Seite des Bescheids sollten Steuerpflichtige alle Beträge durchgehen, die die Steuerschuld senken würden, zum Beispiel die anerkannten Werbungskosten und die Sonderausgaben. Es lohnt sich auch, die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag abzugleichen. Wer haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten geltend macht, sollte sich auch die zweite Seite des Bescheids ansehen.

3. Erläuterungen des Finanzamts durchlesen

Ein Blick auf die "Erläuterungen" des Finanzamtes kann ebenfalsl aufschlussreich sein: Dort erklärt die Behörde, wo sie abgewichen ist, zum Beispiel, falls sie Werbungskosten nicht komplett berücksichtigt hat. Allerdings nennt das Amt nicht immer alle Änderungen.

In den Erläuterungen finden sich auch sogenannten Vorläufigkeitsvermerke. Damit bezieht sich das Finanzamt auf offene Fragen im Steuerrecht, zu denen Musterverfahren laufen. Hier können Steuerzahler einfach abwarten: Der Steuerbescheid gilt bei diesen Punkten als vorläufig. Das Finanzamt passt den Bescheid selbst an, sobald das Urteil vorliegt. Ein Einspruch ist nicht nötig.

4. Laufende Verfahren beim Bundesfinanzhof nachschauen

Wer selbst tätig werden will, kann auf der Website des Bundesfinanzhofes (BFH) nach "anhängigen Verfahren" suchen. Falls die eigene steuerliche Lage ähnlich aussieht wie die strittige, können Steuerzahler das Aktenzeichen des Verfahrens benutzen, um ihren Einspruch zu begründen.

5. Eine "schlichte Änderung" beantragen

Wer einen einzelnen Punkt im Steuerbescheid korrigiert haben möchte, kann alternativ auch eine sogenannte schlichte Änderung beantragen. Das klappt schriftlich, telefonisch oder per E-Mail - und muss innerhalb eines Monats vorgebracht werden. Diese Änderung hat einen Vorteil: Das Finanzamt überprüft nur den umstrittenen Sachverhalt. Bei einem formellen Einspruch nimmt sich das Amt dagegen den gesamten Bescheid noch einmal vor - und kann ihn auch zu Ihren Ungunsten ändern.

6. Nachzahlung trotzdem rasch überweisen

Auch wer Einspruch einlegt, muss die vom Finanzamt angesetzten Steuern samt Vorauszahlungen fristgerecht überweisen. Umgehen lässt sich dies, indem Steuerpflichtige eine "Aussetzung der Vollziehung" beantragen.

7. Von Fehlern profitieren

Falls das Finanzamt sich zu Gunsten des Steuerzahlers irrt, muss er die Behörde nicht auf den Fehler aufmerksam machen. Das gilt, solange der Irrtum nicht auf falschen Angaben in der Steuererklärung beruht.

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