Was erwartet die Schweizer Banken?
Die Schweizer Geldhäuser haben sich viele Jahre gegen ein solches Abkommen gewehrt. Unter dem internationalen Druck lenkte auch die Bankiervereinigung schließlich ein. Die Banken übernehmen jetzt unter anderem die Aufgaben eines deutschen Finanzamtes. Sie sollen die Beträge für ihre Kunden anonym an den deutschen Fiskus abführen. Die Quellensteuer soll 26,375 Prozent betragen. Das entspricht in etwa der deutschen Abgeltungssteuer, die bei 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag liegt.
Werden die Schweizer Banken diese Abschlagszahlungen auch überweisen?
Es gibt in der Schweiz mehr als 300 Banken. Die meisten von ihnen betreuen auch deutsche Kunden, unter denen sich erfahrungsgemäß viele Steuerhinterzieher befinden. Die Geldhäuser haben sich nach einem Schlüssel zur Gesamtzahlung einer Garantieleistung in Höhe von zwei Milliarden Franken verpflichtet. Dies ist eine Art Sicherheitsleistung, die ein Mindestaufkommen bei der Nachbesteuerung sichern soll. Es soll derart auch sichergestellt werden, dass es in der Schweiz keine unversteuerten Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger auf Depots oder Konten mehr gibt. Die Banken können das vorgestreckte Geld mit den eingehenden Steuerzahlungen ihrer Kunden verrechnen.
Was bedeutet das Abkommen für den Ankauf von Schweizer Steuersünder-Dateien durch deutsche Behörden?
Der Kauf solcher Dateien in den letzten Jahren war umstritten, hat aber entscheidend dazu beigetragen, dass die Steuerfestungen Liechtenstein und die Schweiz einbrachen. Deutschland sehe "vor dem Hintergrund des Abkommen" keinen Anlass mehr für den Ankauf solcher Kundendaten, heißt es. Ein solcher Verzicht wird von der Steuergewerkschaft und von Ermittlern heftig kritisiert.
Was bedeutet die Einigung für laufende Verfahren?
Nichts. Die Verfahren gegen deutsche Steuersünder laufen weiter. Die Ermittlungen gegen ihre Helfer wurden, wie im Frühjahr im Fall der Schweizer Bank Julius Bär, gegen Zahlung von knapp 50 Millionen Euro eingestellt. Auch im Fall der Vaduzer LGT Treuhand wurden Ende 2010 die Beihilfe-Verfahren gegen Zahlung von rund 50 Millionen Euro eingestellt. Das Verfahren gegen Mitarbeiter der Credit Suisse läuft noch.
Wird auch dieses Verfahren zu einem Einheitstarif von 50 Millionen Euro erledigt werden?
Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen neun Mitarbeiter der Bank: Es handelt sich zumeist um Kundenbetreuer, nur zwei von ihnen leben in der Schweiz. Falls es zu einer Einigung kommen sollte, werden 50 Millionen Euro vermutlich nicht ausreichen, um die Verfahren einzustellen. Fachleute erwarten mindestens einen doppelt so hohen Betrag. In dem Abkommen verpflichtet sich die Schweiz auch, auf die strafrechtliche Verfolgung von Personen wegen Beteiligung am illegalen Erwerb solcher Daten zu verzichten. Angeblich läuft in der Schweiz ein Ermittlungsverfahren gegen einen deutschen Steuerfahnder, der in Sachen Credit Suisse sehr rührig gewesen sein soll.
Wie können deutsche Behörden künftig Steuerhinterziehern leichter auf die Spur kommen?
In Zukunft muss die Schweiz deutschen Steuerbeamten in beschränktem Umfang Amtshilfe leisten. Die deutschen Beamten können zunächst ein Auskunftsgesuch an die Eidgenössische Steuerbehörde schicken. Dieses Gesuch muss nur die Personalien des Verdächtigen enthalten. Im Gegenzug muss die Schweiz mitteilen, ob und wie viele Konten und Depots der deutsche Steuerbürger in der Schweiz unterhält. Danach kann Deutschland ein offizielles Amtshilfegesuch bei den Schweizer Steuerbehörden einreichen. Die Anzahl solcher Anfragen wurde für die Dauer von zwei Jahren auf insgesamt 750 bis 999 Gesuche beschränkt. Diese Zahl könnte aber steigen, wenn sich herausstellen sollte, dass Steuersünder weiterhin in großem Stil ihr Geld in die Schweiz verschieben.